17.03.2026

ATLAS: Infos zu IAA-Plus und F-GAS/ODS-Dokumente

ATLAS: Infos zu IAA-Plus und F-GAS/ODS-Dokumente

Seit dem 17. März 2026 ist die Nutzung von IAA-Plus nur noch nach vorheriger Anmeldung über das Zoll-Portal möglich. Die Anwendung selbst bleibt unverändert. Design, Nachrichten und Stammdaten bleiben bestehen. Darüber hinaus informiert die Deutsche Zollverwaltung Sie über die Angabe des Versenders/Ausführers bei vZA/AZ für F-GAS/ODS-Dokumenten.

IAA-Plus im Zoll-Portal

Seit dem 17. März 2026 ist die Nutzung von IAA-Plus („Internet-Ausfuhranmeldung-Plus“) nur noch möglich, wenn zuvor eine Anmeldung über das Zoll-Portal erfolgt ist.

Die Anwendung IAA-Plus selbst bleibt auch nach der Anbindung an das Zoll-Portal unverändert. Das Design bleibt identisch und bereits angelegte sowie gesendete Nachrichten und bestehende Stammdaten bleiben erhalten.

Was ist neu?

Durch die Anbindung an das Zoll-Portal ändern sich der Login-Prozess sowie die Darstellung einzelner Ausfuhrvorgänge: Diese werden künftig in der Vorgangsübersicht des Zoll-Portals aufgeführt. Bei jeder Statusänderung eines Vorgangs wird außerdem automatisch eine Postfachnachricht erzeugt, die im Zoll-Portal angezeigt wird.

Angabe des Versenders/Ausführers bei vZA/AZ für F-GAS/ODS-Dokumente

Bei der Abgabe von vereinfachten Zollanmeldungen und Anschreibungsmitteilungen (vZA/AZ) ist die Übermittlung der Angaben zum Versender bzw. Ausführer derzeit grundsätzlich nicht vorgesehen.

Für die Verarbeitung bestimmter CERTEX-Dokumente ist diese Angabe jedoch zwingend erforderlich. Betroffen sind eine Reihe von F-GAS-Dokumenten sowie das ODS-Dokument L100.

Daher müssen die Angaben zum Versender/Ausführer ab sofort über folgende Unterlagencodierungen auf Kopfebene der vZA/AZ übermittelt werden:

- 9DFO (Name)

- 9DFP (Straße und Hausnummer)

- 9DFQ (Land)

- 9DFR (Postleitzahl)

- 9DFS (Ort)

Eine zusätzliche Angabe im Feld „Zusätzliche Angaben zur Anmeldung” ist nicht mehr erforderlich. Zollanmeldungen (vZA/AZ), bei denen diese Angaben fehlen, werden nicht angenommen bzw. zurückgewiesen.

sd

Unsere Empfehlungen:

Die F-Gas-Verordnung ist eine EU-Regelung zur Reduzierung von fluorierten Treibhausgasen, die beispielsweise in Klima- und Kälteanlagen zum Einsatz kommen. Das Ziel besteht darin, deren Einsatz und Emissionen zu verringern sowie klimafreundlichere Alternativen zu fördern.

In dem Kooperations-Webinar „F-Gase-VO – Beschränkungen beim Im- und Export“ der Hamburger Zollakademie mit der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE bietet unsere Expertin Ihnen mehr Überblick über die Anforderungen. Hier erfahren Sie, was Sie alles bei der Ausfuhr und Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen gemäß der F-Gase-Verordnung zu beachten haben.

F-Gase-VO – Beschränkungen beim Im- und Export

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