Ab dem 1. Januar 2027 wird die Nutzung des Zoll-Portals für zahlreiche Formulare im Bereich der Genussmittelsteuer verpflichtend. Da die Formulare nicht mehr extern verfügbar sein werden, müssen Unternehmen Anträge dann digital über ein Geschäftskundenkonto mit ELSTER-Zertifikat einreichen.
Die Regelung betrifft die Alkoholsteuer, die Alkopopsteuer, die Biersteuer, die Kaffeesteuer, die Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer sowie die Tabaksteuer.
Nach der Umstellung werden die betroffenen Formulare nicht mehr auf der Website des Zolls oder im Formularmanagementsystem (FMS) zum Download bereitgestellt.
Rechtliche Grundlage
Die Umstellung basiert auf § 3 Absatz 2 der Verordnung zur Übermittlung von Verbrauch- und Luftverkehrsteuerdaten (VStDÜV).
ELSTER-Konto Voraussetzung
Der Zugang erfolgt künftig ausschließlich über das Zoll-Portal. Voraussetzung ist ein Geschäftskundenkonto, für das ein ELSTER-Konto der jeweiligen Organisation benötigt wird. Handlungsempfehlung für Unternehmen: Unternehmen sollten ihr ELSTER-Konto sowie die Registrierung im Zoll-Portal frühzeitig einrichten. Die Einrichtung und Freischaltung können laut Meldung der Deutschen Zollverwaltung einige Zeit in Anspruch nehmen.
Schrittweise Digitalisierung von Zoll- und Steuerverfahren
Das Zoll-Portal ist die zentrale Online-Plattform der Deutschen Zollverwaltung für digitale Verwaltungsleistungen. Unternehmen können dort Anträge stellen, Formulare elektronisch übermitteln und den Status ihrer Vorgänge einsehen. Für die Nutzung ist ein Geschäftskundenkonto erforderlich, das in der Regel mit einem ELSTER-Zertifikat authentifiziert wird. Ziel des Portals ist es, Zoll- und Steuerverfahren schrittweise zu digitalisieren und Verwaltungsprozesse für Unternehmen effizienter abzuwickeln.
sd
Unsere Empfehlungen:
Das Verbrauchsteuerrecht unterliegt regelmäßigen gesetzlichen Änderungen und ist durch komplexe Melde-, Dokumentations- und Verfahrenspflichten geprägt. Unternehmen, die mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Alkohol, Tabak oder Kaffee handeln, benötigen daher aktuelle Fachkenntnisse.
Die Experten der Hamburger Zollakademie unterstützen Sie dabei, neue gesetzliche Vorgaben und digitale Verfahren – etwa über das Zoll-Portal oder über die neue “Zentrale Zollabwicklung” – sowie praktische Anforderungen im Arbeitsalltag sicher umzusetzen und Fehler sowie Compliance-Risiken zu vermeiden.
