05.05.2026

Zoll: Digitales eCarnet schafft Papier ab

Zoll: Digitales eCarnet schafft Papier ab

Die EU, die Schweiz, Norwegen und das Vereinigte Königreich werden zum 1. Juni 2026 verbindlich auf das elektronische Carnet ATA (eCarnet) umstellen. Weitere Länder sollen folgen, sodass die Umstellung im Jahr 2027 abgeschlossen sein wird. Das Carnet ATA ist ein internationaler Zollpass für die vorübergehende Einfuhr von Waren.

Welchen Zweck verfolgt ein Carnet ATA?

Wenn Waren zu bestimmten Zwecken, etwa für Messen und Ausstellungen, als Berufsausrüstung, für Erprobungen oder als Muster, vorübergehend in ein Drittland verbracht werden, ist dies in der Regel nicht formlos möglich. Vielmehr ist ein entsprechendes Zollverfahren bei der jeweiligen Zollverwaltung erforderlich.  

Das Haftungsdokument Carnet ATA erleichtert dieses Verfahren erheblich, da es die ordnungsgemäße Einfuhr im Drittland sowie die problemlose Wiedereinfuhr in die EU sicherstellt und die Zollabwicklung beschleunigt.  

Das Carnet ATA ist ein internationales Zolldokument, welches anstelle nationaler Zollpapiere bei der vorübergehenden Ein-, Aus- und Durchfuhr verwendet werden kann und in allen Vertragsstaaten als einheitliches, durchgängiges Dokument anerkannt ist.

Wie wird das eCarnet beantragt?

Die Beantragung des Carnet ATA erfolgt auch weiterhin digital über das e-ata-Portal der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Ab Juni 2026 ändert sich jedoch die Handhabung: Mit der Einführung des voll digitalen eCarnets wird das Papierheft schrittweise abgeschafft. Die Abwicklung an den Zollstellen erfolgt dann papierlos und mobil, beispielsweise über die ATA-Carnet-App per QR-Code.

Für welche Länder gilt das eCarnet?

Die vollständig digitale Abwicklung gilt zunächst nur für die EU, die Schweiz, Norwegen und das Vereinigte Königreich. Das Carnet ATA wird weltweit von über 80 Ländern anerkannt. In den kommenden Jahren sollen weitere Länder auf das eCarnet umstellen.

Digitale Carnets werden derzeit ausschließlich zu Testzwecken eingesetzt und sind erst am 1. Juni 2026 rechtsverbindlich. Das Papier-Carnet muss weiterhin zuerst sowohl vom deutschen als auch vom ausländischen Zoll abgefertigt werden.

sd

Unsere Empfehlungen:  

Das Carnet A.T.A. ist ein vereinfachtes internationales Zollverfahren für die vorübergehende, grenzüberschreitende Nutzung von Waren. Es ersetzt mehrere nationale Zollanmeldungen durch ein einziges Dokument und ermöglicht die Abgabenfreiheit der Waren, sofern diese wieder ausgeführt werden.  

Die Anwendung des Carnet ATA zählt zu den Grundlagen des Zollrechts. Weiteres Basiswissen, die Abläufe und den Umgang mit Zollvorschriften in der Praxis vermitteln unsere Experten Ihnen in dem beliebten Seminar „Zoll für Einsteiger” der Hamburger Zollakademie.

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