Zoll: EU plant Zusammenarbeit zwischen Zoll und AEO zu stärken
Die Europäische Kommission hat einen neuen Leitfaden mit dem Titel „AEO – Customs Cooperation to Detect, Report and React to Suspicious Activities” veröffentlicht. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen Zollbehörden und Wirtschaftsbeteiligten im Kampf gegen illegalen Handel, Drogenschmuggel und organisierte Kriminalität zu stärken.
Wie trägt die Initiative zur Prävention krimineller Handlungen bei?
Die Initiative baut auf der bestehenden Partnerschaft zwischen Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten („Authorised Economic Operator“/AEO) und den Zollbehörden auf. Sie richtet sich jedoch an alle Unternehmen, unabhängig davon, ob sie einen AEO-Status besitzen.
Das Ziel der neuen Initiative besteht darin, Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten frühzeitig zu erkennen und die Zusammenarbeit zu intensivieren. Verdächtige Aktivitäten können so schneller erkannt und kriminelle Handlungen wirksam verhindert werden.
Welche Auffälligkeiten und Vorfälle sollen frühzeitig erkannt werden?
Dazu gehören beispielsweise manipulierte oder beschädigte Siegel, ungewöhnliche Container- oder Warenbewegungen, verdächtige Anfragen Dritter bezüglich der Lieferkette oder von Sendungen sowie sicherheitsrelevante Vorfälle innerhalb der Supply Chain.
Ist der Leitfaden rechtlich bindend?
Mit dem neuen Unionszollkodex (UZK) wird auch der rechtliche Rahmen für den Informationsaustausch zwischen Zollbehörden und Wirtschaftsbeteiligten weiterentwickelt. Bis die neuen Regelungen in Kraft treten, dient dieser Leitfaden als praktische Orientierungshilfe, die den Übergang erleichtern soll. Gleichzeitig verfolgt die Initiative das Ziel, Transparenz, Zusammenarbeit und Compliance entlang der Lieferkette weiter zu stärken.
Der Leitfaden hat dabei empfehlenden Charakter und ist rechtlich nicht bindend. Anstatt alle denkbaren Einzelfälle abzudecken, konzentriert er sich auf typische Herausforderungen und praxisrelevante Fragestellungen im Umgang mit verdächtigen Aktivitäten und Sicherheitsrisiken innerhalb der Lieferkette.
sd
Unsere Empfehlungen:
Der AEO-Status soll in den aktuellen EU-Zollreformplänen grundsätzlich erhalten bleiben. Eine vollständige Abschaffung ist in den vorliegenden Entwürfen nicht vorgesehen. Der Status bleibt voraussichtlich für alle Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, relevant.
Eine AEO-Zertifizierung erleichtert Unternehmen den internationalen Handel, indem sie eine schnellere Zollabfertigung, weniger Kontrollen und stabilere Lieferketten ermöglicht. Zudem verschafft sie Kostenvorteile und stärkt die Wettbewerbsposition, da der Status international anerkannt ist und Vertrauen bei Geschäftspartnern schafft. Darüber hinaus signalisiert er hohe Sicherheits- und Qualitätsstandards und eröffnet den Zugang zu weiteren zollrechtlichen Vereinfachungen. Dies betrifft unter anderem die Antragstellung und das Zertifizierungsverfahren sowie Audits beim AEO und anderen Bewilligungsinhabern.
