02.06.2026

Zoll: Neue EU-Stahlschutzverordnung ab Juli 2026 beschlossen

Zoll: Neue EU-Stahlschutzverordnung ab Juli 2026 beschlossen

Das Europäische Parlament hat die neue Stahlschutzverordnung verabschiedet. Die Verordnung löst die seit 2018 geltenden Schutzmaßnahmen ab, die am 30. Juni 2026 auslaufen. Sie tritt am 1. Juli 2026 in Kraft. Mit dieser Maßnahme soll der EU-Stahlsektor ein dauerhaftes handelspolitisches Instrument gegen globale Überkapazitäten erhalten.

Gleichzeitig soll die Maßnahme mit den internationalen Handelsverpflichtungen der EU vereinbar sein und für die Wirtschaftsbeteiligten, einschließlich der nachgelagerten Wirtschaftszweige, flexibel bleiben.

Mit den neuen Vorschriften beabsichtigt die EU, ein überarbeitetes Zollkontingentssystem einzuführen. Damit sollen die strukturellen Überkapazitäten im weltweiten Stahlsektor besser bewältigt werden. Geplant sind eine erhebliche Verringerung der Einfuhrkontingente sowie höhere Zölle auf Einfuhren, die diese Kontingente überschreiten.

Wozu wird der Grundsatz „geschmolzen und gegossen“ eingeführt?

Mit der Verordnung wird die Regel „geschmolzen und gegossen“ eingeführt. Damit möchte die EU die bisher gängige Umgehungspraxis unterbinden, bei der Stahl aus überproduzierenden Ländern über einen Drittstaat mit geringfügiger Weiterverarbeitung in den Binnenmarkt eingeführt wird.

Künftig ist entscheidend, in welchem Land der Stahl zuerst hergestellt wurde, also wo er geschmolzen und anschließend erstmals in eine feste Form gegossen wurde. Bei der Verteilung von Einfuhrquoten an Drittstaaten soll dieses Land berücksichtigt werden. Innerhalb von zwei Jahren muss die Kommission prüfen, ob dieses Kriterium künftig dauerhaft als Grundlage für länderspezifische Zollkontingente genutzt werden soll.

Wie sind die Warendefinition und die Überprüfung geregelt?

Mit der Verordnung bleibt die bestehende Warendefinition für Stahl weitgehend unverändert, um Rechtssicherheit und eine unkomplizierte Verwaltung zu gewährleisten. Gleichzeitig wird ein verbindlicher Überprüfungsmechanismus eingeführt. Innerhalb von sechs Monaten prüft die Kommission, ob die Definition auf weitere Stahlerzeugnisse ausgeweitet werden soll.

Nach zwölf Monaten erfolgt eine weitere Bewertung möglicher Marktveränderungen und Umgehungsrisiken, insbesondere bei Waren mit hohem Stahlanteil. Anschließend sollen alle zwei Jahre weitere Überprüfungen stattfinden. Ergänzend werden Überwachungs- und Berichtspflichten eingeführt, damit die Maßnahmen wirksam und verhältnismäßig bleiben und bei Bedarf an neue Marktbedingungen angepasst werden können.

Wie will die EU ihre Abhängigkeit von russischem Stahl verringern?

In einer gemeinsamen Erklärung betonen die EU-Gesetzgeber und die Kommission ihr Ziel, die wirtschaftliche Abhängigkeit von Russland weiter zu reduzieren. Dazu sollen Stahleinfuhren stärker diversifiziert und russische Stahlerzeugnisse schrittweise ersetzt werden.

sd

Unsere Empfehlungen:

Stahl ist für die europäische Wirtschaft und den grünen Wandel von großer Bedeutung. Er sichert rund 300.000 Arbeitsplätze. Die Branche steht jedoch aufgrund weltweiter Überkapazitäten und steigender Einfuhren in die EU unter starkem Druck. Hohe Kosten und eine sinkende Auslastung gefährden Investitionen und Arbeitsplätze.

Die neue Stahl-Schutzverordnung verzahnt sich faktisch enger mit dem CBAM („Carbon Border Adjustment Mechanism“). Das „Melt-and-Pour“-Kriterium erhöht die Anforderungen an Herkunftsnachweise und Lieferkettentransparenz deutlich. Unternehmen müssen ihre Daten zur Rohstahlherkunft künftig sowohl für Zollkontingente als auch für die CBAM-Emissionsberichterstattung belastbar dokumentieren. Wertvolles Wissen zum CBAM erhalten Sie von den Experten der HZA!

Basiswissen Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

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