11.06.2026

Compliance: EU-Kommission konkretisiert CBAM-Anforderungen

Compliance: EU-Kommission konkretisiert CBAM-Anforderungen

Die EU-Kommission hat ihren Fragen- und Antwortenkatalog zum CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) aktualisiert. Der Fokus der neuen Leitlinien liegt auf der Berechnungsmethodik für graue Emissionen, den Vorgaben zur Verifizierung und dem offiziellen Zertifikatskauf sowie den damit verbundenen Compliance-Vorgaben für Importeure.

Damit wurde der Fragen- und Antwortenkatalog erstmals seit Ende 2024 umfassend überarbeitet und an die Anforderungen der laufenden Regelphase angepasst.

Wie sollten graue Emissionen berechnet werden?

Die EU-Kommission hat die Methodik zur Ermittlung der in CBAM-Waren enthaltenen Emissionen weiter präzisiert. Importeure können die Emissionen entweder auf Basis verifizierter tatsächlicher Werte oder mithilfe von Standardwerten („Default Values“) berechnen.

Die Standardwerte werden jedoch mit Aufschlägen von 10 Prozent im Jahr 2026, 20 Prozent im Jahr 2027 und 30 Prozent ab 2028 versehen, sodass die Nutzung tatsächlicher Emissionsdaten in den meisten Fällen wirtschaftlich vorteilhafter ist.

Wie können Emissionsdaten verifiziert werden?

Tatsächliche Emissionswerte dürfen nur verwendet werden, wenn sie von einem akkreditierten CBAM-Prüfer verifiziert wurden. Die Prüfer kontrollieren die Berechnungsmethoden und die zugrunde liegenden Produktionsdaten der Hersteller.

Die Kommission betont, dass die Zuverlässigkeit der gemeldeten Emissionen durch dieses Verifizierungssystem sowie durch Kontrollen der nationalen Behörden sichergestellt werden soll.

Welche Sonderregelung gilt für Nordirland?

Für Nordirland gilt eine Sonderregelung: Auf Importe nach Nordirland findet der CBAM grundsätzlich keine Anwendung. Werden jedoch Waren britischen Ursprungs über Nordirland in die EU eingeführt, unterliegen diese der CBAM-Pflicht. Norwegen und Island werden die CBAM-Verordnung voraussichtlich zum 1. Januar 2027 in das EWR-Abkommen (Europäischer Wirtschaftsraum) übernehmen.

sd

Unsere Empfehlungen:

Die aktualisierten FAQ machen deutlich, dass CBAM immer mehr von einer reinen Berichtspflicht zu einem umfassenden Compliance- und Kostenfaktor wird. Betroffene Unternehmen sollten die regulatorische Entwicklung unbedingt kontinuierlich beobachten. Denn weitere Rechtsakte, eine mögliche Ausweitung des CBAM auf Downstreamprodukte sowie Details zur Akkreditierung von Prüfern sind weiterhin in Vorbereitung bzw. Diskussion.

In einem Webinar der Hamburger Zollakademie bietet Ihnen unser CBAM-Expertenteam einen kompakten Überblick über CBAM. Innerhalb von drei Stunden gewinnen Sie klare Einblicke in die Hintergründe, Ziele und Anwendungsbereiche des Systems. Sie erfahren, welche konkreten Anforderungen auf Sie als betroffene Importeure und Zulieferer zukommen, welche Angaben Sie in der CBAM-Erklärung machen müssen und wie Sie CBAM-Zertifikate beschaffen.

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