Ab dem 1. Oktober 2026 wird gemäß ATLAS (Info 0962/2026) die Nutzung des Zoll-Portals für die Beantragung, Änderung der Stammdaten und Beendigung einer EORI-Nummer verpflichtend. Grundlage hierfür ist der Unionszollkodex.
Was ist das Zoll-Portal und wie lässt es sich nutzen?
Über das Zoll-Portal erhalten Unternehmen, Behörden und Privatpersonen einen zentralen Zugang zu den Online-Leistungen des Zolls. Um die Dienste nutzen zu können, ist eine Registrierung unter www.zoll-portal.de mit digitaler Identifizierung (z. B. ELSTER, Online-Ausweis, BundID) notwendig.
Das Zoll-Portal soll den Verwaltungsaufwand reduzieren, Verfahren beschleunigen, für mehr Transparenz sorgen und eine sichere, digitale Kommunikation mit der Zollverwaltung ermöglichen.
Wie können Anträge für eine EORI- oder eine Niederlassungsnummer eingereicht werden?
Die Formulare für die Beantragung oder Beendigung einer EORI- oder Niederlassungsnummer sowie für die Änderung der Stammdaten stehen im Zoll-Portal unter „Dienstleistungen“ in der „EORI-Nr.-Verwaltung“ zur Verfügung.
Warum sollte ich mich jetzt um einen Zugang zum Zoll-Portal kümmern?
Ab dem 1. Oktober 2026 sind alle Privatpersonen und Wirtschaftsbeteiligten verpflichtet, ihre Anträge grundsätzlich über das Zoll-Portal zu stellen. Die Formulare des Vordrucks 0870 dürfen nur verwendet werden, wenn das Zoll-Portal vorübergehend nicht erreichbar ist.
Was gilt für Unternehmen und Personen aus Nicht-EU-Ländern ohne Zugang zum Zoll-Portal?
Unternehmen und Personen aus Nicht-EU-Ländern können die Formulare auch weiterhin außerhalb des Zoll-Portals einreichen, sofern sie keinen Zugang zum Portal haben. In diesem Fall ist dem Antrag eine kurze, formlose Erklärung beizufügen, aus der hervorgeht, warum ein Zugang zum Zoll-Portal nicht möglich ist und warum die deutsche Zollverwaltung für den Antrag zuständig ist.
sd
Unsere Empfehlungen:
Die EORI-Nummer („Economic Operators Registration and Identification Number“) ist eine EU-weit gültige Registrierungs- und Identifikationsnummer für Unternehmen und Personen, die Ausfuhren oder Einfuhren beim Zoll anmelden müssen. Auch für die Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) wird eine EORI benötigt.
Sie sehen, die EORI-Nummer ist Teil des grundlegenden Zollwissens und für viele Zollverfahren unverzichtbar – ob bei Einfuhren, Ausfuhren oder der Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen beim BAFA. Die verpflichtende Nutzung des Zoll-Portals für EORI-Anträge ab Oktober 2026 macht deutlich: Digitale Zoll-Services werden wichtiger – in unseren Seminaren rund um ATLAS vermitteln die Experten der Hamburger Zollakademie Ihnen praxisnahes Fachwissen für sichere Zollprozesse. So z. B. auch bei „Zoll für Einsteiger“, da lernen Sie die Grundlagen, Abläufe und den Umgang mit Zollvorschriften in der Praxis kennen.
