Zoll: Neues Digitalabkommen zwischen EU und Südkorea
Die EU und Südkorea haben am 10. Juni 2026 ein Abkommen über den digitalen Handel unterzeichnet. Das sogenannte „Digital Trade Agreement” soll den bilateralen Handel mit digitalen Waren und Dienstleistungen fördern.
Mit dem vorläufigen Entwurf des Abkommenstextes sollen der Schutz und das Vertrauen der Verbraucher gestärkt werden. Dies gilt insbesondere im Online-Bereich. Ein weiteres Ziel ist der Abbau ungerechtfertigter Barrieren für den digitalen Handel.
Zu welchen Themen hat das Abkommen Regelungen getroffen?
Das Abkommen enthält außerdem Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten und zum grenzüberschreitenden Datenverkehr. Darüber hinaus sind die Wirksamkeit elektronischer Verträge und Authentifizierungsmethoden geregelt. Ein weiteres Thema sind Cybersicherheit und Cyberbedrohungen. Darüber hinaus einigten sich die EU und Südkorea auf eine Zusammenarbeit in regulatorischer Hinsicht.
Wie sehen die nächsten Schritte aus?
Die Europäische Union und Südkorea nahmen Ende Oktober 2023 Verhandlungen über ein „Digital Trade Agreement“ auf, die im März 2025 erfolgreich abgeschlossen wurden. Das unterzeichnete Abkommen ergänzt das bilaterale Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea aus dem Jahr 2010 sowie die seit Ende 2022 bestehende Digitalpartnerschaft zwischen beiden Seiten. Als nächster Schritt steht die Ratifikation des Abkommens durch die jeweils zuständigen Stellen in der EU und in Südkorea an.
Wie sieht der Handel zwischen der EU und Südkorea aus?
Seit dem Inkrafttreten des bilateralen Freihandelsabkommens im Jahr 2011 hat sich der Handel zwischen der Europäischen Union und Südkorea dynamisch entwickelt. Mit einem Warenhandelsvolumen von rund 124 Milliarden Euro im Jahr 2025 zählt Südkorea zu den wichtigsten Handelspartnern der EU in Asien. Die Handelsschwerpunkte liegen bei Maschinen, Fahrzeugen, chemischen Erzeugnissen und anderen Industriegütern. Darüber hinaus gewinnt der Dienstleistungshandel zunehmend an Bedeutung und erreichte zuletzt ein Volumen von knapp 33 Milliarden Euro. Die engen Wirtschaftsbeziehungen werden durch umfangreiche gegenseitige Direktinvestitionen ergänzt. Vor diesem Hintergrund soll das neue „Digital Trade Agreement” die bestehende wirtschaftliche Partnerschaft um verbindliche Regelungen für den digitalen Handel ergänzen und an die Anforderungen einer zunehmend digitalisierten Wirtschaft anpassen.
sd
Unsere Empfehlungen:
Mit dem „Digital Trade Agreement“ knüpft die EU an ihre Strategie an, Freihandelsabkommen auch zur Gestaltung von Regeln für neue Wirtschaftsbereiche zu nutzen. Das Abkommen soll gemeinsame Standards für den digitalen Handel fördern und somit den grenzüberschreitenden Austausch digitaler Dienstleistungen und Daten vereinfachen.
Stichwort Freihandelsabkommen: In einem kompakten Kooperations-Webinar mit der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE erhalten Sie alle Informationen rund um das neue Freihandelsabkommen der EU mit den Mercosur-Staaten.
