11.09.2023

Exportkontrolle: Viele Änderungen in den Sanktionslisten

Exportkontrolle: Viele Änderungen in den Sanktionslisten

Das zweite Halbjahr 2023 hat für die Exportkontrolle viele Änderungen gebracht. Wir haben Ihnen in der Hamburger Zollakademie hier eine Übersicht über die verschiedenen Änderungen zusammengestellt. Es geht um Sanktionslisten und Allgemeine Genehmigungen.

Mit ihrer Verordnung (EU) 2023/1594 vom 3. August 2023 reagierte die Europäische Union auf die Beteiligung von Belarus an der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine.

Sie enthält eine Änderung der güterbezogenen Sanktionen in der Verordnung (EG) Nr. 765/2006. Die wichtigsten Neurungen sind eine Verschärfung der Sanktionen für Halbleiterbauelemente, elektronische integrierte Schaltungen sowie Herstellungs- und Testausrüstung (Abschnitt Va) und Ausfuhrverbote für Feuerwaffen, Güter der Luft- und Raumfahrtindustrie sowie Fotoapparate und optische Komponenten, elektronische Geräte, Module und Baugruppen und sonstige elektrische/magnetische Bauteile.

Darüber hinaus wurden weitere personenbezogene Sanktionen eingeführt, indem weitere drei Organisationen und 38 Personen im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 gelistet wurden.

Iran unterstützt den Angriffskrieg

Auch die Iransanktionen wurden verschärft, da der Iran nach Auffassung der EU den russischen Angriffskrieg militärisch unterstützt, indem er unbemannte Luftfahrzeuge (UAV) beschafft, entwickelt, herstellt und an Russland weitergibt. Die diesbezügliche Verordnung (EU) 2023/1529 vom 20. Juli 2023 trat am 26. Juli in Kraft. Wichtigste Inhalte sind ein Ausfuhrverbot (Art. 2), Einfriergebot und Bereitstellungsverbot (Art. 3) sowie ein Ein- und Durchreiseverbot durch die EU (Art. 4)

Sonstige Änderungen beim Kongo, Myanmar und Syrien

Auch andere Sanktionslisten wurden verschärft oder aktualisiert. Bezüglich des Kongos wurden neun weitere Personen aufgenommen, für Myanmar/Birma sechs Personen und eine Organisation sowie für Syrien eine Person.

In der Sanktionsliste für Terrorismus (Durchführungsverordnung (EU) 2023/1580) wurden zwei Einträge aktualisiert. In der Liste für schwere Menschenrechtsverletzungen (DVO (EU) 2020/1998) und -verstöße wurden 18 Personen und fünf Organisationen aufgenommen.

Beschleunigung durch Allgemeine Genehmigung

Wie wir bereits berichteten (Allgemein und für Rüstungsgüter), haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Maßnahmen zur Stärkung und deutlichen Beschleunigung der Verwaltungsprozesse im Bereich der Exportkontrolle eingeführt. Kernstück dieser Maßnahmen sind die Überarbeitung bestehender und die Bekanntgabe fünf neuer Allgemeine Genehmigungen (AGG). Die Neuregelungen traten überwiegend zum 1. September in Kraft.

In diesem Zusammenhang bitten die Behörden darum, alle laufenden Genehmigungsanträge daraufhin zu prüfen, ob sie unter die Allgemeinen Genehmigungen fallen. Im Falle der Übereinstimmung sollte der Antrag unter Hinweis auf die AGG storniert werden. Dies entlastet die Behörden und führt so zu einer Beschleunigung zugunsten aller Wirtschaftsbeteiligten. Das BAFA hat hierzu sein Merkblatt zur Nutzung der Allgemeinen Genehmigungen auf den aktuellen Stand gebracht!

Weitere Neuerungen zur Beschleunigung der Verwaltungsprozesse waren die Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Nullbescheiden und Auskünften zur Güterliste auf zwei Jahre. Zudem wurde der Gültigkeitszeitraums der Erklärung des Ausfuhrverantwortlichen zur Verantwortungsübernahme (AV 2) auf zwei Jahre verlängert.

JM

Unsere Empfehlung:

Da die EU ihre Sanktionslisten regelmäßig ändert und erweitert, ist es für Ihr Unternehmen notwendig, dass Sie nicht nur eine systematische interne Exportkontrolle einrichten, sondern auch stets auf dem Laufenden bleiben. Ihr betriebsinternes Compliance-System zur Vermeidung von Risiken richtet sich dabei nach Ihren je individuellen vier W-Fragen: „Was wird Warum an Wen Wohin exportiert?“ Bei der Missachtung von Sanktionen drohen Ihnen empfindliche Strafen für alle Verantwortlichen sowie Nachteile bei dennoch erfolgten Ausfuhren.

Wie Sie Ihre Exportkontrolle aufbauen, umsetzen und aktualisieren, um ebenso regelkonform wie effizient agieren zu können, erfahren Sie von unserem Experten und Geschäftsführer der Hamburger Zollakademie, Matthias Merz.

Zum Update-Webinar in Kooperation der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE mit der Hamburger Zollakademie am 15.09.2023, 09:00 - 13:15 Uhr

Allgemeine Genehmigungen - umfangreiche Verfahrensvereinfachungen beim BAFA - Update

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