28.11.2024

Exportkontrolle: Neuerungen im Ausfuhrkontrollrecht

Exportkontrolle: Neuerungen im Ausfuhrkontrollrecht

Neues aus der Exportkontrolle: Die ATLAS-Info 0669/24 informiert über wichtige Embargo-Codierungen für Ausfuhren nach Russland und Belarus, die Anhänge der EU-Dual-Use-Verordnung wurden aktualisiert das BIS hat eine neue Version von „Don't Let This Happen to You!“ veröffentlicht und neue chinesische Dual-Use-Regelungen treten am 1. Dezember 2024 in Kraft.

Neue Embargo-Codierungen für Ausfuhren nach Russland und Belarus

Die ATLAS-Info 0669/24 bezieht sich auf neue Codierungen im Rahmen der Sanktionen gegen Russland und Belarus. Die neuen Codierungen werden für die Erklärung benötigt, dass die Wiederausfuhr nach Russland bzw. Belarus und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland bzw. Belarus vertraglich untersagt wurde bzw. diese Vorgaben nicht gelten (vgl. Artikel 12g VO (EU) Nr. 833/2014 bzw. Artikel 8g VO (EG) Nr. 765/2006).

Anhänge der EU-Dual-Use-Verordnung aktualisiert

Die Anhänge der EU-Dual-Use-Verordnung werden regelmäßig aktualisiert. Mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2024/2547 vom 5. September 2024 hat die EU-Kommission die Aktualisierung des Anhangs I der sogenannten Dual-Use-Verordnung auf den Weg gebracht (Verordnung (EU) Nr. 2021/821). Die Delegierte Verordnung trat am 8. November 2024 in Kraft (siehe hierzu auch HZA-News vom 15. Oktober 2024).

BIS veröffentlicht neue Version von „Don't Let This Happen to You!“

Das Bureau of Industry and Security (BIS) hat eine aktualisierte Version von „Don't Let This Happen to You!“ veröffentlicht (Stand: November 2024). Zuletzt wurden die Fallbeispiele, welche die Folgen von Verstößen gegen das US-Exportkontrollrecht veranschaulichen, im Juli 2024 aktualisiert.

Die aktualisierte Fassung stellt Ihnen verschiedene Fälle vor, darunter ein Strafverfahren gegen ein illegales russisches Beschaffungsnetzwerk; ein Strafverfahren, bei dem exportkontrollierte Gegenstände aus den Vereinigten Staaten geschmuggelt und in einem Attentatsplan verwendet wurden und Verstöße gegen die Antiboykott-Vorschriften.

„Don't Let This Happen to You!“ soll Ihnen als exportierendes Unternehmen verdeutlichen, in welchen Fällen Sie gegen das US-Exportkontrollrecht verstoßen und wie diese Verstöße bereits im Vorfeld vermieden werden können. Dazu bietet das BIS Ihnen in seiner Publikation Tipps und Strategien, um die Einhaltung des US-Exportkontrollrechts sicherzustellen. Das BIS-Dokument richtet sich insbesondere an Exporteure, die in Hochrisikoregionen oder -branchen tätig sind.