Zoll: Neuer Leitfaden zum Handelsabkommen mit Chile veröffentlicht

Das Interimshandelsabkommen (Interim Agreement – ITA) zwischen der EU und Chile ist am 1. Februar 2025 in Kraft getreten. Das Abkommen soll die bilateralen Beziehungen stärken und Handels- und Investitionsmöglichkeiten fördern. Die EU-Kommission hat eine Handlungsempfehlung zur Erläuterung der modernisierten Ursprungsregeln auf der Website der Zollverwaltung veröffentlicht.
Mit dem Interimshandelsabkommen zwischen der EU und Chile werden die meisten verbleibenden Handelszölle auf Waren abgeschafft. Es beinhaltet eine Modernisierung der Präferenzursprungsregeln, welche die „wirtschaftliche Nationalität“ einer Ware bestimmen. Wenn eine Ware ihren Ursprung in der EU oder in Chile hat, kann sie bei der Einfuhr in das jeweilige andere Land in den Genuss einer Zollpräferenzbehandlung kommen, sofern die Bedingungen für die Anwendung der Ursprungsregeln erfüllt sind (siehe HZA-News vom 23.01.2025).
Inhalt des ITA-Leitfadens
Der EU-Leitfaden zum ITA enthält u. a. Informationen zum Antrag auf Gewährung einer Zollpräferenzbehandlung, zur Ursprungserklärung sowie zur Ursprungserklärung für mehrere Sendungen identischer Waren. Hinweis: Der Leitfaden ist nicht rechtsverbindlich.
Gemäß dem EU-Leitfaden werden EUR.1 und Ursprungserklärungen durch Ermächtigte Ausführer als Präferenznachweis nicht mehr anerkannt. Bei Ausfuhren aus der EU kann bis zu einem Wert der Ursprungswaren der Sendung von 6.000 Euro eine sog. Jedermann-Erklärung abgegeben werden. Darüber hinaus ist in der Erklärung zum Ursprung die REX-Nummer anzugeben.
Was ist die REX-Nummer?
Die REX-Nummer (Registered Exporter System) ist eine Identifikationsnummer im Zollbereich, die im Rahmen des Registrierten Ausführersystems (REX) verwendet wird. Sie dient dazu, dass Unternehmen in bestimmten Ländern den präferenziellen Ursprung ihrer Waren selbst nachweisen können, ohne dass eine Ursprungsbescheinigung durch die Zollbehörden erforderlich ist.
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Unsere Empfehlungen:
Präferenzielle Ursprungsregeln ermöglichen zollreduzierte Importe aus Ländern mit Freihandelsabkommen, senken Kosten und erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit. Sie fördern regionale Wertschöpfungsketten und erleichtern die Integration in globale Lieferketten. Zudem schaffen sie Planungssicherheit und bauen Handelshemmnisse ab. Verbraucher profitieren von tieferen Preisen, während Unternehmen trotz des administrativen Aufwands wirtschaftliche Vorteile erzielen.
Die Experten der Hamburger Zollakademie unterstützen Sie dabei, die Vorteile des Präferenzrechts für Ihre Außenhandelsgeschäfte optimal zu nutzen. z. B. in unserem Seminar „Vereinfachungen im Präferenzrecht - Ermächtigter Ausführer und REX“.