
Die Generaldirektion der EU-Kommission (Directorate-General for Taxation and Customs Union) hat im Zusammenhang mit der Ausweitung der Sanktionsmaßnahmen gegen Russland und Belarus neue Genehmigungscodierungen sowie Codierungen für die Erklärung, dass eine Altvertragsregelung in Anspruch genommen wird bzw. bestimmte Verbote nicht gelten, veröffentlicht.
Für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr stehen damit bestimmte Codierungen neu zur Verfügung. Diese Codierungen sind relevant, wenn Ausfuhren unter die Sanktionsmaßnahmen der EU fallen oder wenn eine Altvertragsregelung in Anspruch genommen wird.
Unternehmen, die mit ATLAS-Ausfuhr arbeiten, sollten die neuen Codierungen beachten und sicherstellen, dass ihre Ausfuhranmeldungen korrekt und vollständig eingereicht werden. Insbesondere die Altvertragsregelungen bieten gewisse Ausnahmeregelungen für bestimmte Waren, die ansonsten genehmigungspflichtig wären.
Was sind Altvertragsregelungen?
Altvertragsregelungen beziehen sich auf Ausnahmeregelungen in den EU-Sanktionsvorschriften, die es Unternehmen erlauben, unter bestimmten Umständen weiterhin bestehende Verträge mit Russland zu erfüllen, auch wenn diese im Allgemeinen den EU-Sanktionsmaßnahmen unterliegen. Diese Regelungen wurden eingeführt, um Unternehmen zu ermöglichen, Verträge, die vor der Verhängung der Sanktionen geschlossen wurden, auch weiterhin zu erfüllen, ohne gegen die neuen Sanktionsvorgaben zu verstoßen.
Was sind Genehmigungscodierungen?
Genehmigungscodierungen sind spezielle Codes, die im Rahmen des Außenwirtschaftsrechts verwendet werden, um bestimmte Genehmigungen für den Export und Import von Waren zu kennzeichnen. Diese Codes helfen dabei, die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internationalen Handelsabkommen sicherzustellen.
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Unsere Empfehlungen:
Trotz der von der Europäischen Union und anderen Staaten verhängten Sanktionen gegen Russland können Exporte nach Russland unter bestimmten Einschränkungen und Bedingungen weiterhin durchgeführt werden. Ausgenommen von den Sanktionen sind z. B. Exporte von humanitären Hilfsgütern und medizinischen Produkten, die zur Versorgung der Bevölkerung in Russland benötigt werden. Außerdem gibt es Altvertragsregelungen, die es Unternehmen ermöglichen, bestehende Verträge weiterhin zu erfüllen, ohne gegen die neuen Sanktionsbestimmungen zu verstoßen. Die genauen Exportbedingungen hängen von der Art der Ware und den aktuellen Sanktionen ab, die regelmäßig aktualisiert werden. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Vorschriften einhalten.
Der beste Schutz in punkto aktueller Sanktionen und Embargos ist aktuelles Wissen! In einem Webinar der Hamburger Zollakademie in Kooperation mit der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE bietet Ihnen unser Experte einen Überblick über die aktuellen Sanktionen der EU gegenüber Russland und Belarus.