
Die EU-Kommission stellt Unternehmen, die CBAM-Waren importieren, eine mehrsprachige Checkliste zur Verfügung. Diese fasst die wichtigsten Schritte zur Einhaltung der Regeln kompakt zusammen: von der Warenidentifikation über die Registrierung im CBAM-Übergangsregister bis hin zur Meldung von Emissionsdaten.
CBAM-Checkliste: Hilfsmittel für Importeure
Mit der EU-Checkliste können Einführer, deren Waren unter das CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism) fallen, die neuen Vorschriften prüfen und deren Einhaltung sicherstellen. Dazu gehört auch, Handelspartner außerhalb der EU über die Anforderungen zu informieren. Zudem enthält sie nützliche Links zu weiterführenden Informationen. Auch Zollvertreter oder Zollanmelder können die folgenden Schritte im Namen des Einfuhrunternehmens durchführen.
Fünf Schritte zur Umsetzung der CBAM-Anforderungen
Die Checkliste besteht insgesamt aus fünf Schritten. Dazu gehört unter anderem, zu prüfen, ob die eingeführten Waren im Anhang I der CBAM-Verordnung gelistet sind. Anschließend ist die national zuständige Behörde in dem Land zu kontaktieren, in dem der Einführer niedergelassen ist. Weitere Schritte, zu denen die Checkliste eine Orientierung bietet, sind die Einreichung des CBAM-Berichts und die Registrierung im CBAM-Übergangsregister. Hier müssen der Einführer oder sein Vertreter vierteljährlich die Emissionen der eingeführten Waren melden.
CBAM ab 2026: Pflichten und Fristen
Ab 2026 geht der Carbon Border Adjustment Mechanism in seine endgültige Phase über. Ab dem 1. Januar 2026 müssen Importeure dann CBAM-Zertifikate erwerben, deren Menge den CO2-Emissionen ihrer Importe entspricht. Bereits seit dem 31. März 2025 können Importeure und indirekte Zollvertreter den Status eines autorisierten CBAM-Deklaranten beantragen (siehe HZA-News vom 23.04.2025).
sd
Unsere Empfehlungen:
CBAM betrifft zentrale Lieferketten in Branchen wie Zement; Elektrizität; Düngemittel und ähnliche Chemikalien; Eisen, Stahl und bestimmte Erzeugnisse hieraus; Aluminium und bestimmte Erzeugnisse hieraus sowie Wasserstoff. CBAM bringt neue Pflichten zur Erfassung und Meldung von Emissionen mit sich. Unternehmen, die diese Anforderungen unterschätzen oder aufschieben, laufen Gefahr, nach Ablauf der Übergangsfrist keine rechtskonformen Importe mehr tätigen zu können. Gleichzeitig bietet CBAM auch Chancen: Wer frühzeitig aktiv wird, kann für Transparenz in der Lieferkette sorgen, Klimaziele unterstützen und sich als verlässlicher und nachhaltiger Handelspartner positionieren.
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