Zoll: EU und Mercosur besiegeln Freihandelsabkommen
Das EU-Mercosur-Freihandelsabkommen wurde am 17. Januar 2026 von der EU und den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay unterzeichnet. Mit der Unterzeichnung ist das Abkommen noch nicht automatisch in Kraft. Dafür müssen unter anderem noch die EU-Institutionen, insbesondere das Europäische Parlament, zustimmen.
Das Abkommen sieht den Abbau bzw. die Abschaffung der meisten Zölle zwischen der EU und dem Mercosur vor, insbesondere für Industrieprodukte und zahlreiche Agrargüter.
Mercosur soll eine der weltweit größten Freihandelszonen mit mehr als 700 Millionen Menschen schaffen. Mittlerweile gehört auch Bolivien zum Mercosur-Bund. Bevor das Land jedoch von dem Freihandelsabkommen profitieren kann, muss es noch einige Regeln anpassen.
Warum ist das Mercosur-Abkommen für die EU wichtig?
Angesichts der zunehmend protektionistischen Handelspolitik der Vereinigten Staaten strebt die Europäische Union eine Diversifizierung ihrer Wirtschaftsbeziehungen an, um zusätzliche Absatzmärkte für europäische Unternehmen zu erschließen.
Gleichzeitig besteht das Risiko, dass sich die Mercosur-Staaten anderen Wirtschaftspartnern zuwenden, wenn die EU ihr Engagement in der Region nicht ausbaut. In mehreren Ländern, darunter Brasilien, ist China heute bereits der bedeutendste Handelspartner.
Bevor das Freihandelsabkommen in Kraft treten kann, muss es noch vom Europäischen Parlament genehmigt werden.
sd
Unsere Empfehlungen:
Das Mercosur-Abkommen (Mercado Común del Sur / Gemeinsamer Markt des Südens) eröffnet grundsätzlich neue Chancen, insbesondere durch den geplanten Abbau von Einfuhrzöllen. Dieser kann Exporte in die Mercosur-Staaten wirtschaftlich attraktiver machen. Diese Vorteile lassen sich jedoch nur realisieren, wenn die zollrechtlichen Anforderungen korrekt umgesetzt werden. Eine zentrale Rolle spielen dabei die Präferenzursprungsregeln.
Die Experten der Hamburger Zollakademie vermitteln Ihnen in Schulungen zum Präferenzrecht umfangreiches Wissen. Dazu zählen beispielsweise die Ausstellung und Prüfung von “Lieferantenerklärungen”, aktuelles Wissen zu den “Vereinfachungen im Präferenzrecht” und die fehlerfreie Antragstellung sowie das Wichtigste rund um “Warenursprung und Präferenzen” zu den Präferenzabkommen der EU.
