Ab dem 1. September 2026 wird das System des „Ermächtigten Ausführers” (EA) für Ausfuhren von Waren mit Ursprung in der EU in die Pazifikstaaten durch das System des „Registrierten Ausführers” (REX) ersetzt.
Für Waren mit Ursprung in der EU kann die präferenzielle Zollbehandlung bei der Einfuhr in die Pazifikstaaten nur noch in Anspruch genommen werden, wenn eine durch einen REX erstellte Erklärung auf der Rechnung vorliegt.
Zu den Pazifikstaaten im Sinne dieser Regelung zählen derzeit Samoa, Fidschi, Papua-Neuguinea und die Salomonen.
Werden EUR.1-Bescheinigungen weiterhin anerkannt?
In diesem Zusammenhang verlieren die bisherigen Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 ab dem Stichtag ihre Gültigkeit im Handel mit den Pazifikstaaten und werden nicht mehr anerkannt.
Welche Angaben müssen REX machen?
„Registrierte Ausführer” sind verpflichtet, ihre REX-Nummer in der Ursprungserklärung auf der Rechnung anzugeben.
Können Ursprungserklärungen auch ohne REX-Nummer ausgestellt werden?
Sollte einem Ausführer noch keine REX-Nummer zugeteilt worden sein, kann die Erklärung weiterhin ausgestellt werden (ohne Angabe einer REX-Nummer).
Die Registrierung als Ausführer im REX-System kann digital über das Zoll-Portal beantragt werden.
sd
Unsere Empfehlungen:
„Registrierte Ausführer“ können eigenständig Ursprungsnachweise in Form einer Erklärung zum Ursprung auf der Rechnung ausstellen, ohne dass die zuständigen Behörden direkt mitwirken müssen. Anders als beim Status eines „Ermächtigten Ausführers” ist für einen REX keine Bewilligung erforderlich, sondern es genügt eine Registrierung im REX-System.
Das Verfahren zur Beantragung des Status „Ermächtigter Ausführer“ und „REX“ erläutert Ihnen unser Experte unter anderem im Seminar „Vereinfachungen im Präferenzrecht – Ermächtigter Ausführer und REX“. Praxisnah: Als unser Teilnehmer lernen Sie hier anhand vieler Praxisbeispiele, Ursprungserklärungen auf Handelsrechnungen korrekt auszustellen und typische Fehler zu vermeiden. So können Sie das neue Wissen gut in Ihren Zollalltag übertragen und es sicher anwenden.
Vereinfachungen im Präferenzrecht - Ermächtigter Ausführer und REX
