30.06.2026

Zoll: Verhandlungen zum WPA zwischen EU und ESA-Staaten

Zoll: Verhandlungen zum WPA zwischen EU und ESA-Staaten

Die Europäische Union hat mit den ESA-Staaten („Eastern and Southern Africa“) ein modernisiertes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) abgeschlossen. Neben dem Warenhandel stehen dabei insbesondere die Wirtschaftsbereiche Dienstleistungen, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und geistiges Eigentum im Fokus.

Welche Ziele verfolgt das Abkommen?

Mit dem modernisierten Abkommen sollen neue Maßstäbe für Handel und Investitionen geschaffen sowie wirtschaftliches Wachstum und nachhaltige Entwicklung in den Partnerländern gefördert werden. Gleichzeitig soll es die regionale Integration in Afrika stärken und zur Diversifizierung der Wirtschaft beitragen.

Zu den Vertragsmitgliedern zählen die Komoren, Madagaskar, Mauritius und die Seychellen.

Wann wird das Abkommen unterzeichnet?

Nach Abschluss der Verhandlungen wird die EU die ausgehandelten Vertragstexte veröffentlichen und die erforderlichen internen Genehmigungsverfahren einleiten. Nach der Billigung durch den Rat können die Europäische Union und die ESA-Staaten das Abkommen unterzeichnen. Für den endgültigen Abschluss sind anschließend die Zustimmung des Europäischen Parlaments sowie ein entsprechender Beschluss des Rates erforderlich.

Das Abkommen kann erst in Kraft treten, wenn auch die ESA-Seite ihre jeweiligen Ratifikationsverfahren abgeschlossen hat. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, eine vorläufige Anwendung des Abkommens zu vereinbaren.

Ein späterer Beitritt weiterer ESA-Staaten bleibt jederzeit möglich.

Welche Rolle spielen die ESA4-Staaten für den Handel der EU?

Mit einem Anteil von 24 Prozent am gesamten Warenhandel und 33 Prozent am gesamten Dienstleistungshandel ist die EU der mit Abstand größte Handelspartner der ESA4. ESA4 bezeichnet die vier Staaten des östlichen und südlichen Afrikas, die das modernisierte Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der EU ausgehandelt haben.

Im Jahr 2024 belief sich der gesamte Handel mit Waren und Dienstleistungen zwischen der EU und den ESA4-Staaten auf 9,7 Milliarden Euro, davon entfielen 5,2 Milliarden Euro auf EU-Importe und 4,5 Milliarden Euro auf EU-Exporte.

Für Dienstleister und Investoren in der EU haben insbesondere die Verpflichtungen in den Bereichen Bergbau, Fertigung und erneuerbare Energien Auswirkungen. Diese Sektoren stehen im Zusammenhang mit dem grünen Wandel in Europa und Afrika.

sd

Unsere Empfehlungen:

Das modernisierte Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den ESA-Staaten ist Teil der Bestrebungen der Europäischen Union, ihre Handelsbeziehungen mit strategisch wichtigen Partnern weltweit auszubauen und zu modernisieren. Ein weiteres Beispiel hierfür ist das Handelsabkommen mit den Mercosur-Staaten.

Im Webinar „Mercosur intensiv“ der Hamburger Zollakademie – in Kooperation mit der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE – erhalten Sie einen kompakten Überblick über die zentralen Regelungen des EU-Mercosur-Abkommens. Unsere Experten erläutern Ihnen die geltenden Präferenzregeln, zeigen typische Herausforderungen bei der praktischen Anwendung auf und erklären, wie Sie die Zollvorteile des Abkommens rechtssicher und wirtschaftlich optimal nutzen.

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