02.07.2026

Exportkontrolle: EU erlässt neues Russland-Listungspaket

Exportkontrolle: EU erlässt neues Russland-Listungspaket

Die Europäische Union hat neue Russland-Sanktionen erlassen. Dabei handelt es sich um ein Listungspaket, jedoch nicht um das 21. Sanktionspaket, das derzeit in Arbeit ist. Ergänzend dazu wurden die bestehenden Maßnahmen im Zusammenhang mit der illegalen Annexion der Krim und Sewastopols um zwölf Monate verlängert.

Welche Punkte stehen im Fokus der neuen EU-Sanktionsmaßnahmen?

Die neuen EU-Maßnahmen betreffen insbesondere weitere Listungen nach der Ukraine-/Russland-Sanktionsregelung sowie neue Personen und Unternehmen aus dem Umfeld des russischen militärisch-industriellen Komplexes. Darüber hinaus richten sie sich gegen Akteure der russischen Schattenflotte und des Energieexports sowie gegen Unterstützer russischer Desinformation, Propaganda und hybrider Einflussoperationen.

Ergänzend wurden weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen in Russland sowie zusätzliche Listungen im Zusammenhang mit russischen Destabilisierungsaktivitäten in Moldau beschlossen. Zudem wurde eine wichtige Genehmigungs- bzw. Ausnahmemöglichkeit für bestimmte Geschäfte mit der Yangzhou Yangjie Electronic Technology Co., Ltd. geschaffen. Schließlich werden die Anforderungen an die Sanktionslistenprüfung, die Eigentümer- und Kontrollprüfung sowie die Lieferkettenanalyse weiter verschärft.

Welche Risiken bestehen auch ohne direkten Russland-Bezug?

Viele Unternehmen prüfen bei Russland-Sachverhalten zunächst nur, ob ein direkter Export nach Russland vorliegt. Das greift inzwischen deutlich zu kurz.

Die aktuellen Verordnungen zeigen erneut: Sanktionen können bereits dann relevant werden, wenn gelistete Personen oder Organisationen mittelbar beteiligt sind, wenn Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen einer gelisteten Person zugutekommen, wenn Lieferketten über Drittstaaten laufen oder wenn scheinbar neutrale Geschäftspartner Teil eines Unterstützungs-, Beschaffungs- oder Umgehungsnetzwerks sind.

Besonders wichtig ist daher die Erkenntnis: Nicht nur die Ware ist entscheidend. Auch Kunde, Endverwender, Eigentümerstruktur, Zahlungsweg, Transportkette, wirtschaftlicher Nutzen und Drittstaatenbezug müssen geprüft werden.

sd

Unsere Empfehlungen

Unternehmen sollten die neuen Verordnungen zum Anlass nehmen, ihre Programme zur Exportkontrolle und Sanktions-Compliance zu aktualisieren. Ein wichtiges Thema in diesem Zusammenhang sind Umgehungsausfuhren. Sie dienen dazu, die gegen Russland verhängten Export- und Handelssanktionen zu umgehen.

Dabei werden sanktionierte oder exportkontrollierte Waren, insbesondere sensible Dual-Use-Güter wie Mikrochips, zunächst an Abnehmer in Drittstaaten wie Kasachstan, die Türkei oder die Vereinigten Arabischen Emirate geliefert. Von dort aus werden sie ohne wesentliche Bearbeitung nach Russland weitergeleitet. Um die tatsächliche Endbestimmung der Waren zu verschleiern, werden mitunter unzutreffende Angaben zum Endverwender oder Bestimmungsland gemacht.

In unserem Kooperationswebinar „Umgehungsausfuhren enttarnen & vermeiden“ der Hamburger Zollakademie mit der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE werden Sie für diese Art von Beschaffungsaktivitäten sensibilisiert. Unser Experte zeigt Ihnen, wie Sie mögliche Umgehungslieferungen im Vorfeld erkennen und wie Sie richtig reagieren können.

Umgehungsausfuhren enttarnen & vermeiden

EU-Sanktionen und -Embargos

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