09.07.2026

Zoll: Neue PPWR-Leitlinien bringen mehr Klarheit für Unternehmen

Zoll: Neue PPWR-Leitlinien bringen mehr Klarheit für Unternehmen

Die Europäische Kommission hat im Juni 2026 ihre Leitlinien zur neuen EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Auslegungshilfe soll eine einheitliche Anwendung der Verordnung durch Unternehmen und Behörden ermöglichen.

Welche Fragen beantworten die Leitlinien?

Die Leitlinien konkretisieren zahlreiche Vorschriften der PPWR und dienen Unternehmen als Orientierung für die praktische Umsetzung. Zunächst wird erläutert, welche Produkte überhaupt als Verpackung im Sinne der Verordnung gelten und wie einzelne Grenzfälle zu bewerten sind. Sie klären darüber hinaus die Rollen und Pflichten der verschiedenen Wirtschaftsakteure wie Hersteller, Importeure und Vertreiber. Dabei zeigen sie auf, wer für die Einhaltung welcher Anforderungen verantwortlich ist.

Welche Informationen müssen künftig auf Verpackungen angegeben werden?

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Kennzeichnungsvorgaben. Die Kommission erläutert, welche Informationen künftig auf Verpackungen anzubringen sind, wie die Kennzeichnungen ausgestaltet werden sollen und welche Anforderungen dabei zu beachten sind.

Zudem gehen die Leitlinien auf die neuen Vorgaben für Mehrwegverpackungen ein. Sie erläutern unter anderem die Voraussetzungen für die Einstufung als Mehrwegverpackung sowie die Anforderungen an deren Nutzung und Rückführung.

Darüber hinaus enthalten die Leitlinien Hinweise zu den PFAS-Beschränkungen (Per- und polyfluorierte Stoffe) und präzisieren, welche Verpackungen von den Regelungen betroffen sind und wie die entsprechenden Vorschriften auszulegen sind.

Welchen Nutzen haben die Leitlinien für Unternehmen?

Mit den Erläuterungen beantwortet die Kommission zahlreiche Fragen, die sich Unternehmen bereits vor der Anwendung der PPWR gestellt haben. Die Leitlinien sollen für mehr Rechtssicherheit sorgen, die praktische Umsetzung der neuen Anforderungen erleichtern und eine möglichst einheitliche Anwendung der Verordnung in allen Mitgliedstaaten gewährleisten.

sd

Unsere Empfehlungen:

Die PPWR gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und erfasst grundsätzlich alle Verpackungen. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig prüfen, welche ihrer Verpackungen betroffen sind, welche Rolle sie innerhalb der Lieferkette einnehmen und welche Anforderungen sie ab dem 12. August 2026 erfüllen müssen. Mit dem Anwendungsbeginn treten unter anderem Vorgaben zur technischen Dokumentation, Konformitätsbewertung und zu Stoffbeschränkungen in Kraft.

Praxisnah: In dem Webinar „Die neue Europäische Verpackungsverordnung (PPWR)“ bietet Ihnen unser Expertenteam einen strukturierten Überblick über die neuen Regeln des europäischen Verpackungsrechts. Hier erfahren Sie, welche Schritte Unternehmen jetzt einleiten sollten, um die stufenweise geltenden Pflichten einzuhalten.

Die neue Europäische Verpackungsverordnung (PPWR)

Lieferkettengesetz, Entwaldungsverordnung, Zwangsarbeit & Co.

Basiswissen Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

© 2026 HZA Hamburger Zollakademie