14.07.2026

Exportkontrolle: EU veröffentlicht neuen Exportkontrollbericht

Exportkontrolle: EU veröffentlicht neuen Exportkontrollbericht

Die Europäische Kommission hat ihren jährlichen Exportkontrollbericht veröffentlicht. Im Jahr 2024 genehmigten die EU-Mitgliedstaaten Ausfuhren von Dual-Use-Gütern im Wert von 77,6 Milliarden Euro, was 3 % der EU-Warenexporte entspricht. Gleichzeitig wurden 487 Transaktionen aufgrund von Sicherheitsrisiken abgelehnt.

Welche Staaten erhalten die meisten EU-Güter mit doppeltem Verwendungszweck?

Der Bericht zeigt, dass die fünf wichtigsten Bestimmungsländer für EU-Exporte von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, gemessen am Wert und auf der Grundlage von Einzel- und allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen, China (25 %), die Vereinigten Staaten von Amerika (21 %), das Vereinigte Königreich (7 %), Südkorea (7 %) und die Ukraine (3 %) waren.

Warum überprüft die EU-Kommission die Dual-Use-Verordnung?

Parallel dazu hat die Kommission eine Gesamtbewertung der Dual-Use-Verordnung eingeleitet. Im Rahmen dieser Bewertung sollen Mängel im Zusammenhang mit der derzeitigen Funktionsweise des EU-Ausfuhrkontrollsystems für Güter mit doppeltem Verwendungszweck ermittelt werden.

Der jährliche Exportkontrollbericht verdeutlicht die fortlaufenden Bemühungen der EU, ihre Exportkontrollpolitik und den zugehörigen Rechtsrahmen zu stärken. Zu den im Bericht aufgeführten Maßnahmen gehören Aktualisierungen der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck, Leitlinien für Ausführer von Cyberüberwachungsgütern sowie Empfehlungen für eine bessere Koordinierung der nationalen Kontrolllisten der einzelnen EU-Mitgliedstaaten.

Darüber hinaus verweist der Bericht auf die laufenden Arbeiten der EU, die Ausfuhrbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck gegenüber Russland zu verschärfen, Umgehungen durch die Zusammenarbeit mit Drittländern zu verhindern und die sichere IT-Infrastruktur zu stärken, die dem Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zugrunde liegt.

Ziel ist es, Lehren zu ziehen, wie das System effektiver funktionieren und den Herausforderungen, denen die EU gegenübersteht, besser gerecht werden könnte.

Wie können Unternehmen die EU-Exportkontrollen mitgestalten?

Die Kommission hat angekündigt, zeitnah eine öffentliche Konsultation sowie gezielte Konsultationen für Fachleute zu veröffentlichen. Damit sollen Bürger, die Zivilgesellschaft sowie andere Interessengruppen, darunter nationale Behörden, Unternehmen, Forschungsinstitute und Hochschulen, die Möglichkeit erhalten, sich am Bewertungsprozess zu beteiligen.

sd

Unsere Empfehlungen:

Unternehmen sollten sich mit den Vorschriften für Dual-Use-Güter auskennen, da diese nicht nur klassische Rüstungsgüter betreffen. Auch zahlreiche Industrieprodukte, Maschinen, Software und Technologien können unter die Exportkontrolle fallen, sofern sie sich für eine zivile und militärische Nutzung eignen. Ein solides Verständnis der aktuellen Dual-Use-Regelungen hilft dabei, Verstöße gegen geltendes Recht zu vermeiden und Exportprozesse rechtssicher zu gestalten.

Ob Genehmigungspflichten, Güterklassifizierung oder Dual-Use-Güter: Das Seminar „Exportkontrolle für Einsteiger“ der Hamburger Zollakademie vermittelt Ihnen das notwendige Grundlagenwissen für eine rechtssichere Exportkontrolle in der Praxis.

Exportkontrolle für Einsteiger

Die Güterklassifizierung in der Exportkontrolle

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