Die Europäische Kommission hat ein Informationsblatt zur Verwendung von tatsächlichen und Standardwerten bei der Erstellung der CBAM-Erklärung herausgegeben. Dieses richtet sich an zugelassene CBAM-Anmelder.
Das Informationsblatt stellt mithilfe eines Entscheidungsbaums die Schritte dar, die bei der Verwendung von Standard- und tatsächlichen Emissionswerten zu beachten sind. Darüber hinaus enthält es Hinweise zur Vorbereitung auf die Verwendung verifizierter tatsächlicher Emissionsdaten.
Wie erfüllen Importeure die neuen CBAM-Anforderungen ab 2027?
Im Rahmen des „Carbon Border Adjustment Mechanism“ (CBAM) sind EU-Importeure bestimmter Waren dazu verpflichtet, sich als autorisierte CBAM-Anmelder registrieren zu lassen. Sie müssen die in diesen Waren enthaltenen CO2-Emissionen melden und die damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen erfüllen.
Welche Pflichten gelten für Importeure bis zum 30. September 2027?
Bis zum 30. September 2027 müssen Importeure von CBAM-Waren ihre erste CBAM-Meldung, die die eingebetteten Emissionen aus Importen des Jahres 2026 abdeckt, einreichen und die entsprechenden CBAM-Zertifikate abgeben.
Welche Anforderungen gelten für die Meldung von eingebetteten Emissionen?
Importeure können Emissionen anhand von Standardwerten, die von der Kommission bereitgestellt werden, oder anhand von Ist-Werten melden. Entscheidet sich ein Importeur für die Meldung von Ist-Werten, muss der Hersteller im Drittland verifizierte Emissionsdaten zu den gesamten eingebetteten Emissionen vorlegen.
sd
Unsere Empfehlungen:
Seit dem 1. Januar 2026 befindet sich der CBAM in seiner Regelphase. Dies hat direkte finanzielle Auswirkungen für importierende Unternehmen. Für die seit diesem Zeitpunkt importierten und vom CBAM erfassten Waren müssen jährlich CBAM-Zertifikate erworben und abgegeben werden, um die bei der Herstellung entstandenen CO2-Emissionen auszugleichen. Die CO2-Kosten sind damit zu einem konkreten Faktor in der Unternehmensplanung geworden.
Gut informiert ist halb umgesetzt: Im Webinar „Basiswissen Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)“ erhalten Sie von den Experten der Hamburger Zollakademie einen kompakten Überblick über Grundlagen, Meldepflichten und den aktuellen Handlungsbedarf.
Basiswissen Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)
Lieferkettengesetz, Entwaldungsverordnung, Zwangsarbeit & Co.
