28.07.2026

Exportkontrolle: EU startet Evaluation der Dual-Use-Verordnung

Exportkontrolle: EU startet Evaluation der Dual-Use-Verordnung

Die Europäische Kommission hat die Evaluation der EU-Dual-Use-Verordnung gestartet. Unternehmen erhalten damit die Gelegenheit, ihre praktischen Erfahrungen in die Überprüfung des europäischen Exportkontrollrechts einzubringen. Bis Anfang September 2026 können ausgewählte Stakeholder an der Evaluation teilnehmen.

Die EU-Kommission wird die EU-Dual-Use-VO durch gezielte Umfragen unter verschiedenen Stakeholdern, eine öffentliche Konsultation sowie zu einem späteren Zeitpunkt durch vertiefende Interviews mit ausgewählten betroffenen Unternehmen umfassend überprüfen.

Die gezielten Stakeholder-Umfragen für die Bereiche Industrie, Verbände und Kammern sowie Forschungseinrichtungen und Universitäten stehen in englischer Sprache zur Verfügung. Um aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten, wünscht die EU eine entsprechend große Beteiligung aus Deutschland als wichtigem Wirtschaftsstandort.

Ergänzend hat die öffentliche Konsultation begonnen, die ebenfalls in englischer Sprache verfügbar ist. Antworten können hier bis Mitte Oktober 2026 eingereicht werden.

Warum stellt die EU die Dual-Use-Verordnung auf den Prüfstand?

Mit der Evaluation soll die Wirksamkeit des geltenden Regelwerks überprüft und etwaige Schwachstellen im aktuellen Exportkontrollsystem identifiziert werden. Dabei sollen auch die Auswirkungen geänderter geopolitischer und technologischer Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage soll geprüft werden, ob die Verordnung angepasst oder weiterentwickelt werden muss. Gleichzeitig kommt die Kommission mit der Evaluation ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach.

sd

Unsere Empfehlungen:

Die EU-Dual-Use-Verordnung bildet den zentralen Rechtsrahmen für die Ausfuhr von Gütern mit zivilem und militärischem Verwendungszweck. Sie legt fest, welche Güter und Technologien einer Genehmigungspflicht unterliegen, und ist somit ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Exportkontrolle.

Die EU-Dual-Use-Verordnung zählt somit zu den wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Exportkontrolle. Sie ist unter anderem Thema unseres Seminars „Exportkontrolle für Einsteiger“.

Exportkontrolle für Einsteiger

Geprüfte Fachkraft Exportkontrolle (HZA)©

Umgehungsausfuhren enttarnen & vermeiden

© 2026 HZA Hamburger Zollakademie