Zoll: Neue Regeln für Zollpräferenzen im US-Warenverkehr
Am 30. Juni 2026 wurden zwei EU-Rechtsakte zur Umsetzung des „Turnberry-Deals“ über die gegenseitigen Zölle zwischen der EU und den USA veröffentlicht. Sie sind am 1. Juli 2026 in Kraft getreten und regeln die zollrechtliche Behandlung von Einfuhren aus den USA neu.
Welche Neuregelungen enthalten die EU-Verordnungen 2026/1455 und 2026/1422?
Die Verordnung (EU) 2026/1455 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2026 („US-Verordnung“) passt die Einfuhrzölle auf bestimmte Waren mit Ursprung in den USA an und eröffnet entsprechende Zollkontingente.
Gleichzeitig wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1422 der Kommission vom 25. Juni 2026 veröffentlicht, mit der die Verfahrensvorschriften zum Nachweis des nichtpräferenziellen Warenursprungs geändert werden.
Wie wird der US-Ursprung nachgewiesen?
Eine Besonderheit der neuen Regelung ist, dass derzeit noch keine speziellen Präferenzursprungsregeln für Waren aus den USA bestehen. Bis solche Vorschriften erlassen werden, richtet sich die Bestimmung des Warenursprungs daher nach den allgemeinen EU-Regeln zum nichtpräferenziellen Ursprung gemäß dem Unionszollkodex.
Unternehmen, die die Zollvergünstigungen der US-Verordnung nutzen möchten, müssen nachweisen können, dass die Waren US-Ursprung haben und direkt aus den USA in die EU befördert wurden. Führt der Transport über ein Drittland, muss zusätzlich belegt werden können, dass die Waren dort unter zollamtlicher Überwachung standen und nicht wesentlich verändert wurden.
Ein bestimmtes Formular oder einen standardisierten Ursprungsnachweis schreibt die Verordnung nicht vor. Als Nachweise kommen daher beispielsweise Transportdokumente, Kauf- und Beförderungsverträge oder Packlisten in Betracht. Bei einer Beförderung über Drittländer können ergänzend Zollunterlagen oder sogenannte Nichtmanipulationsbescheinigungen erforderlich sein.
Wie werden die Zollvergünstigungen für US-Waren in ATLAS beantragt?
Trotz der anzuwendenden nichtpräferenziellen Ursprungsregeln können die ermäßigten Zollsätze im IT-Verfahren ATLAS wie bei einer herkömmlichen Abfertigung zu Präferenzbedingungen beantragt werden. In der Datenbank WuP online werden derzeit die Regelungen der US-VO eingearbeitet.
sd
Unsere Empfehlungen:
Da für die neuen Zollvergünstigungen für US-Waren bislang keine eigenen Präferenzursprungsregeln bestehen, gelten zunächst die allgemeinen EU-Vorschriften zum nichtpräferenziellen Ursprung. Wer die Zollvergünstigungen in Anspruch nehmen möchte, sollte daher frühzeitig sicherstellen, dass sowohl der US-Ursprung als auch der Transportweg der Waren durch geeignete Unterlagen nachvollziehbar dokumentiert werden können.
Die neuen Vorgaben sind Teil der weitreichenden Veränderungen im transatlantischen Warenverkehr und stellen Unternehmen vor neue zollrechtliche Anforderungen. Welche Entwicklungen in der US-Zollpolitik aktuell besonders relevant sind und worauf Unternehmen im Geschäft mit den USA achten sollten, erfahren Sie im Kooperationswebinar "US-Zollpolitik" mit der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE von unserer Expertin.
