17.09.2026

Exportkontrolle: Neue Dual-Use-Güterliste kommt

Exportkontrolle: Neue Dual-Use-Güterliste kommt

Die EU passt ihre Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck regelmäßig an neue technologische Entwicklungen und internationale Vereinbarungen an. Am 14. September 2026 hat die Europäische Kommission die nächste Aktualisierung der sogenannten Dual-Use-Güterliste angenommen.

Was ändert sich in der EU-Dual-Use-Güterliste?

Mit der Aktualisierung werden neue Güter und Technologien in die EU-Dual-Use-Güterliste aufgenommen. Betroffen sind insbesondere Bereiche wie die Halbleiterfertigung und -prüfung, fortgeschrittene integrierte Schaltkreise und elektronische Baugruppen, Hochtemperatur-Verbundwerkstoffe sowie additive Fertigungsverfahren. Hinzu kommen unter anderem bestimmte Technologien und Anlagen zur Herstellung von Siliziumkarbidfasern sowie zur Entwicklung von Axialverdichtern für Gasturbinenmotoren. Darüber hinaus werden bestehende Kontrollparameter, technische Definitionen und Beschreibungen angepasst.

Wann tritt die aktualisierte EU-Dual-Use-Güterliste in Kraft?

Die aktualisierte EU-Kontrollliste tritt nach Ablauf der üblichen zweimonatigen Prüfungsfrist für den Rat und das Europäische Parlament mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Warum wird die EU-Dual-Use-Verordnung regelmäßig aktualisiert?

Die Dual-Use-Verordnung wird regelmäßig aktualisiert, um technologische Entwicklungen, neue Sicherheitsrisiken und internationale Vereinbarungen zu berücksichtigen. Dabei werden unter anderem neue Güter und Technologien in die Kontrollliste aufgenommen, bestehende Regelungen angepasst und Begriffe präzisiert. So soll die EU-Ausfuhrkontrolle auf dem aktuellen Stand bleiben und zugleich einen sicheren und möglichst reibungslosen Außenhandel ermöglichen.

sd

Unsere Empfehlungen:

Es gibt vier multilaterale Exportkontrollregime, die sich mit der Kontrolle sicherheitsrelevanter Güter und Technologien befassen: das Wassenaar Arrangement (WA), das Missile Technology Control Regime (MTCR), die Nuclear Suppliers Group (NSG) und die Australische Gruppe (AG). Ihre Beschlüsse und Verpflichtungen fließen regelmäßig in die Aktualisierung der EU-Dual-Use-Güterliste ein.

Für Exporteure ist es wichtig, die aktuelle Dual-Use-Güterliste zu kennen und zu prüfen, ob die von ihnen ausgeführten Güter von den dort aufgeführten Kontrollen erfasst werden. Kenntnisse zu Dual-Use-Gütern sind daher grundlegend für Ihre Exportkontrolle. Sie werden Ihnen beispielsweise in unserem Seminar „Exportkontrolle für Einsteiger“ vermittelt.

Exportkontrolle für Einsteiger

Die Güterklassifizierung in der Exportkontrolle

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