Der Rat der Europäischen Union hat die lang erwartete Zollrechtsreform endgültig beschlossen. Die Verordnung (EU) 2026/2108 zum revidierten Unionszollkodex wurde am 19. September 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Reform ist damit am 21. September 2026 formell in Kraft getreten und wird nun schrittweise umgesetzt.
Die bisherigen delegierten und durchführenden Rechtsakte bleiben zunächst weiterhin gültig, bis sie durch neue Regelungen ersetzt oder aufgehoben werden.
Wann wird der R-UZK anwendbar und der EU Customs Data Hub verpflichtend?
Die Umsetzung des R-UZK erfolgt schrittweise über mehrere Jahre hinweg. Grundsätzlich ist der R-UZK ab dem 21. September 2027 anwendbar. Für bestimmte E-Commerce-Importe wird die Nutzung des EU Customs Data Hubs ab dem 1. Juli 2028 verpflichtend. Ab dem 1. März 2031 können weitere Wirtschaftsbeteiligte den Data Hub dann freiwillig nutzen. Ab dem 1. März 2034 wird die Nutzung des EU Customs Data Hub schließlich grundsätzlich verpflichtend.
Welche Ziele verfolgt die Reform des EU-Zollrechts?
Die aktualisierte Verordnung soll der EU innovative Instrumente an die Hand geben. Damit soll der Welthandel, vor allem im Bereich des elektronischen Handels, erleichtert werden, die Erhebung von Zöllen effizienter gestaltet und die Kontrollen nicht konformer, gefährlicher oder unsicherer Waren verschärft werden.
Künftig können die zuverlässigsten Unternehmen ihre Waren im Rahmen des „Trust & Check“-Händlers ohne jegliche aktive Beteiligung des Zolls in der EU in Verkehr bringen (siehe HZA-News vom 10. September 2026)
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Unsere Empfehlungen:
Nun beginnt für Unternehmen die konkrete Vorbereitungsphase auf den R-UZK. Sie sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen und den jeweiligen Anwendungsfristen vertraut machen und prüfen, welche Auswirkungen sich auf Ihre Prozesse, Systeme und Bewilligungen ergeben. So können Sie notwendige Anpassungen gezielt vornehmen und die Voraussetzungen dafür schaffen, auch künftig von bestehenden Verfahrenserleichterungen zu profitieren.
Eine gute Gelegenheit, sich frühzeitig auf die Neuerungen vorzubereiten, bietet Ihnen unser Kooperationsseminar mit der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE. Im Praxisseminar „Der reformierte Unionszollkodex (R-UZK)“ erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Änderungen im europäischen Zollrecht und deren Auswirkungen auf Unternehmen.
Der reformierte Unionszollkodex (R-UZK)
