05.11.2026

Zoll: Neues Digitalabkommen soll Handel mit Kanada erleichtern

Zoll: Neues Digitalabkommen soll Handel mit Kanada erleichtern

Die Europäische Union und Kanada haben am 30. Oktober 2026 beim EU-Kanada-Gipfel in Montreal die Verhandlungen über ein Abkommen über den digitalen Handel (Digital Trade Agreement, DTA) abgeschlossen. Das Abkommen ergänzt das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA, das seit 2017 vorläufig angewendet wird.

Was regelt das neue digitale Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada?

Das geplante Abkommen soll den digitalen Handel zwischen der EU und Kanada erleichtern und bestehende Handelshemmnisse abbauen. Im Mittelpunkt steht der grenzüberschreitende Datenverkehr, der künftig möglichst ohne ungerechtfertigte Beschränkungen erfolgen soll. Zudem sollen elektronische Verträge, Signaturen und Rechnungen gefördert werden, um Verwaltungsaufwand und Transaktionskosten zu reduzieren.

Auch der Verbraucherschutz spielt eine wichtige Rolle. Das Abkommen sieht Maßnahmen gegen irreführende und betrügerische Geschäftspraktiken im Internet vor. Bei elektronischer Werbung müssen Absender eindeutig erkennbar sein und Empfänger die Möglichkeit erhalten, weitere Nachrichten abzubestellen. Verbindliche Regeln sollen darüber hinaus für mehr Rechtssicherheit sorgen und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen den digitalen Handel zwischen der EU und Kanada erleichtern.

Wie hat sich der Handel zwischen der EU und Kanada entwickelt?

Der bilaterale Handel mit Waren und Dienstleistungen zwischen der EU und Kanada stieg von 72,1 Milliarden Euro im Jahr 2016 auf mehr als 130 Milliarden Euro im Jahr 2025.

Der Handel mit digital erbrachten Dienstleistungen erreichte 2025 ein Volumen von 19,8 Milliarden Euro. Davon entfielen 11,2 Milliarden Euro auf EU-Exporte nach Kanada und 8,6 Milliarden Euro auf EU-Importe.

Wie geht es weiter?

Mit dem Abschluss der Verhandlungen ist das Abkommen noch nicht in Kraft getreten.

Zunächst folgen die juristische Überprüfung und die Übersetzung in sämtliche EU-Amtssprachen. Anschließend wird das Abkommen den zuständigen EU-Institutionen zur weiteren Behandlung vorgelegt. Die formelle Unterzeichnung und der Abschluss stehen noch aus.

sd

Unsere Empfehlungen:

Das neue digitale Handelsabkommen ergänzt die bestehenden Handelsbeziehungen zwischen der EU und Kanada, die bereits seit 2017 durch das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA geprägt sind. Während das neue Abkommen den digitalen Handel erleichtern soll, regelt CETA unter anderem den präferenziellen Warenverkehr und ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen Zollvergünstigungen.

Wer diese Vorteile nutzen möchte, muss die geltenden Ursprungsregeln kennen und korrekt anwenden. In unserem Seminar „Praxiswissen Warenursprung und Präferenzen“ erfahren Sie, wie Präferenzregelungen funktionieren, welche Anforderungen an Ursprungsnachweise gestellt werden und worauf Unternehmen bei der Anwendung von Freihandelsabkommen achten müssen.

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