06.03.2024

Exportkontrolle: BMWK und BAFA kündigen drittes Maßnahmenpaket an

Exportkontrolle: BMWK und BAFA kündigen drittes Maßnahmenpaket an

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) haben in einer gemeinsamen Pressemitteilung weitere Maßnahmen zur Beschleunigung und Optimierung der Verfahren in der Exportkontrolle angekündigt. Außerdem sollen bereits bestehende Allgemeine Genehmigungen um ein Jahr verlängert werden.

Ziele des dritten Maßnahmenpaketes

Auch das dritte Maßnahmenpaket des BMWK und des BAFA soll die Verwaltungsabläufe im Bereich der Exportkontrolle deutlich beschleunigen. Das erste Maßnahmenpaket trat am 1. September 2023 in Kraft, das zweite am 8. Januar 2024 (siehe HZA-News vom 8. August 2023 und vom 9. Januar 2024) Mit dem dritten Maßnahmenpaket werden die Entscheidungsbefugnisse des BAFA nochmals erweitert mit dem Ziel, die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu verkürzen. Zudem werden die Meldepflichten der Exporteure reduziert und die bestehenden Allgemeinen Genehmigung angepasst und erweitert. Dies geschieht auch auf der Grundlage von Rückmeldungen aus der Praxis. Alle AGG werden um ein Jahr bis zum 31. März 2025 verlängert.

Neue AGG für die Ausfuhr von Marineausrüstung

Im Bereich der Rüstungsgüter ist darüber hinaus vorgesehen, eine neue AGG für die Ausfuhr von Marineausrüstung an bestimmte staatliche Endverwender in bestimmten Ländern einzuführen, den Länderkreis der bestehenden AGG Nr. 21 für Schutzausrüstung deutlich auszuweiten sowie die AGGs Nr. 19 (Landfahrzeuge für militärische Zwecke), Nr. 24 (Vorübergehende Ausfuhren) und Nr. 25 (Besondere Fallgruppen) zu erweitern

Bisherige Maßnahmenpakete zeigen positive Wirkung

Laut der gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zeigen die bisherigen Maßnahmen bereits positive Effekte. Weitere Details zum dritten Maßnahmenpaket wird das BAFA in Kürze veröffentlichen.

sd

Unsere Empfehlungen:

Aller guten Dinge sind drei: Dieses Sprichwort beherzigen auch das BMWK und das BAFA. Die Genehmigungsverfahren für Lieferungen an ausgewählte EU- und NATO-Partner sowie enge Partnerländer sollen effizienter gestaltet werden. Eine Schlüsselrolle kommt dabei den Allgemeinen Genehmigungen zu. Gleichzeitig wollen die Behörden die vorhandenen Ressourcen noch stärker auf die Kontrolle kritischer Ausfuhren konzentrieren.

Die professionelle Nutzung von Allgemeinen Genehmigungen ist beispielsweise auch Inhalt unseres praxisorientierten Zertifikatslehrgangs zur „Geprüften Fachkraft Exportkontrolle (HZA)©“ oder anderer Exportkontrollschulungen der Hamburger Zollakademie:

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