04.03.2025

ATLAS: Anpassungen infolge der NCTS-Umstellung

ATLAS: Anpassungen infolge der NCTS-Umstellung

Am 21. Januar 2025 endete die Übergangsphase von NCTS 4 zu NCTS 5 (New Computerised Transit System). Damit traten wesentliche Änderungen im ATLAS-Verfahren in Kraft. Betroffen sind insbesondere die Handhabung von Einzelsendungen, die Gestaltung des Versandbegleitdokuments (VBD) sowie die Vorgehensweise bei der Beendigung von Versandvorgängen.

Änderungen für Einzelsendungen

Mit Inkrafttreten von NCTS 5 können bis zu 1.999 Einzelsendungen in einer einzigen Versandanmeldung erfasst werden. Eine Einzelsendung entspricht dabei einer einzelnen Warensendung von einem Versender an einen Empfänger. Bei mehreren Warensendungen innerhalb eines Versandvorgangs müssen diese nun als separate Einzelsendungen deklariert werden. Eine Zusammenfassung mehrerer Warensendungen zu einer Einzelsendung ist nicht mehr zulässig.

Bestimmte nationale Warennummern nicht mehr zulässig

Darüber hinaus dürfen bestimmte nationale Warennummern nach Ablauf der Übergangsphase nicht mehr in Versandanmeldungen verwendet werden. Bei Bezugnahmen auf frühere Ausfuhrvorgänge mit solchen Warennummern ist zu beachten, dass diese in Versandanmeldungen nicht mehr zulässig sind.

Versandbegleitdokument (VBD) und Beendigung von Versandvorgängen mit mehreren Einzelsendungen

Weiterhin gibt es Änderungen beim Versandbegleitdokument (VBD) und bei den Versandvorgängen.

Am VBD werden Anpassungen hinsichtlich der Schriftgröße, der Verschlussinformationen und des Vorpapiers N830 vorgenommen.

Bei der Beendigung von Versandvorgängen mit mehr als einer Einzelsendung wird für jede Einzelsendung ein eigener Summarischer Anmeldevorgang (SumA) inkl. aller zugehörigen Positionen angelegt.

Für jede im Versandvorgang angemeldete Einzelsendung ist ebenfalls ein eigener SumA-Vorgang inkl. aller zur Einzelsendung gehörenden Positionen durch den Zugelassenen Empfänger anzulegen.

Georgien tritt NCTS-Verfahren bei

Darüber hinaus ist Georgien mit Wirkung zum 1. Februar 2025 dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren beigetreten. Ab diesem Zeitpunkt kann ein Versandverfahren im Rahmen des NCTS eröffnet und in Georgien beendet werden. Außerdem können alle weiteren Möglichkeiten des gemeinsamen Versandverfahrens genutzt werden, ohne auf ein TIR-Versandverfahren zurückgreifen zu müssen.

sd

Unsere Empfehlungen:

NCTS 5 ist die neueste Version des „New Computerised Transit System“ (NCTS), einem europaweiten digitalen System zur besseren Verwaltung und Kontrolle von Waren im Rahmen des Unions- und Gemeinsamen Versandverfahrens. Diese Phase bringt mehrere neue Funktionen und Verbesserungen mit sich, darunter Anpassungen an die Anforderungen des Unionszollkodex sowie die Schaffung einer Schnittstelle zu anderen Systemen wie AES („Automated Export System“).

Sich mit NCTS 5 auszukennen, ist aus mehreren Gründen wichtig: Die neuen Regeln und Anforderungen müssen eingehalten werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die verbesserten Prozesse und Schnittstellen können die Effizienz im Versandverfahren erheblich steigern. Nicht zuletzt können Unternehmen, die sich frühzeitig auf die neuen Standards einstellen, Wettbewerbsvorteile erzielen und ihre Position am Markt stärken. NCTS ist z. B. ein Thema in unserem Lehrgang zur/zum „Geprüften Zollsachbearbeiter/in“.

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