Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zum Schutz des europäischen Stahlsektors vor den unlauteren Auswirkungen globaler Überkapazitäten vorgelegt. Zollfreie Einfuhren sollen auf 18,3 Mio. Tonnen jährlich begrenzt, der Nichtquotenzollsatz von 25 auf 50 % verdoppelt und eine Schmelze- und Gießanforderung eingeführt werden.
Am 7. Oktober 2025 hat die EU-Kommission eine deutliche Verschärfung der bisherigen Schutzmaßnahmen für den europäischen Stahlsektor vorgeschlagen. Demnach sollen die zollfreien Einfuhrmengen künftig auf 18,3 Mio. Tonnen pro Jahr begrenzt werden. Dies entspricht einer Reduzierung um 47 Prozent gegenüber den Kontingenten von 2024.
Zudem soll der Nichtquotenzollsatz von derzeit 25 % auf 50 % erhöht werden. Neu ist auch die geplante Einführung einer Schmelze- und Gießanforderung, die die Rückverfolgbarkeit erhöhen und Umgehungen bestehender Regelungen verhindern soll.
Einführung der Schmelze- und Gießanforderung
Eine Schmelze- und Gießanforderung ist eine Herkunftsanforderung im Stahlhandel. Sie stellt sicher, dass bekannt ist, wo ein Stahlprodukt tatsächlich hergestellt wurde, also wo es geschmolzen (Schmelze) und gegossen (Gießen) wurde.
Ausnahmen für EWR-Länder
Angesichts der engen Integration in den EU-Binnenmarkt im Rahmen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) werden für Einfuhren aus Norwegen, Island und Liechtenstein weder Zollkontingente noch Zölle gelten. Der Vorschlag der Europäischen Kommission wird nun dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren unterzogen und tritt nach Zustimmung des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments in Kraft.
Gesetzgebungsverfahren und Inkrafttreten
Der Vorschlag soll die derzeitige Stahlschutzmaßnahme ersetzen, die im Juni 2026 ausläuft. Laut der Europäischen Kommission entspricht die neue Regelung den Vorgaben der Welthandelsorganisation (World Trade Organization, WTO).
sd
Unsere Empfehlungen:
Die neuen EU-Vorschläge sind für Außenhändler von großer Bedeutung, da sie die Importkosten und Lieferketten im Stahlhandel maßgeblich beeinflussen. Durch die Begrenzung zollfreier Einfuhren und die Einführung höherer Zölle werden die Preise steigen, während die Schmelze- und Gießanforderungen strengere Herkunftsnachweise verlangen. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen Außenhändler ihre Beschaffungsstrategien und Ursprungsangaben an die neuen Regeln anpassen.
Um Unternehmen bei der sicheren Umsetzung dieser Vorgaben zu unterstützen, geben die Experten der Hamburger Zollakademie in praxisnahen Seminaren/Webinaren und Lehrgängen das notwendige Fachwissen weiter. Dazu zählen Seminare wie „Praxiswissen Warenursprung und Präferenzen“ oder „Praxiswissen Import“, die Ihnen fundierte Kenntnisse zu Ursprungsnachweisen, Präferenzabkommen und Einfuhrverfahren bieten. Ergänzend vermitteln Ihnen Formate wie das „Zoll Update 2026“ oder der Zertifikatslehrgang „Geprüfte Zollfachkraft (HZA/UZK)©“ einen umfassenden Überblick über aktuelle Entwicklungen im EU-Zollrecht und bereiten Sie als Außenhändler auf neue Regelungen vor.
Geprüfte Zollfachkraft (HZA/UZK)©
