10.02.2026

ATLAS-Einfuhr: TARIC/EZT – Präferenzzollsätze im PEM-Raum (Workaround)

Für Waren mit Ursprung im Pan-Europa-Mittelmeer-Raum (PEM) gelten seit dem 1. Januar 2026 neue Regeln zur Gewährung von reduzierten Präferenzzollsätzen. In einigen Fällen verlangt das IT-Verfahren ATLAS-Info 0910/2026 zur Präferenzgewährung noch immer einen Direktbeförderungsnachweis (7HHF), obwohl dieser rechtlich nicht mehr erforderlich ist. In einigen Fällen ist dieser jedoch weiterhin vorgesehen.

Ob ein Direktbeförderungsnachweis angemeldet werden muss oder nicht, lässt sich auf WuP-Online einsehen.

Wenn ATLAS weiterhin einen Direktbeförderungsnachweis verlangt, obwohl dieser rechtlich nicht mehr erforderlich ist, muss er vorerst trotzdem mit angemeldet werden.

Falls ein solcher Nachweis nicht vorliegt, ist dies im Feld „Positionszusatz“ entsprechend zu vermerken.

2026: Der zweite Umstellungsversuch

Die Präferenzursprungsregeln im PEM-Raum wurden wirtschaftsfreundlicher und toleranter gestaltet. Mit einigen Ländern sind diese Regeln bereits seit September 2021 anwendbar. Mangels Einigung zwischen den Parteien wurden die alten Regeln allerdings zunächst nicht abgeschafft.

Das Ergebnis ist ein unübersichtliches Geflecht von Ländern, die entweder die alten, die neuen Regeln oder beide Regelwerke gleichzeitig anwenden. Eine vollständige Umstellung auf die neuen Regeln zum 1. Januar 2025 ist gescheitert, ein zweiter Versuch folgt nun 2026.

sd

Unsere Empfehlungen:

Seit dem 1. Januar 2026 gelten im gesamten PEM-Raum nur noch die Regeln des revidierten PEM-Übereinkommens („Revised Rules“). Das bedeutet, dass Unternehmen ihre Ursprungsprüfungen, Lieferantenerklärungen und Präferenznachweise seit Jahresbeginn ausschließlich nach den revidierten PEM-Ursprungsregeln ausrichten müssen. Bestehende Prozesse und Dokumentationen müssen entsprechend angepasst werden.

Die Experten der Hamburger Zollakademie vermitteln Ihnen in Schulungen zum Präferenzrecht umfangreiches Wissen. Dazu zählen beispielsweise die Ausstellung und Prüfung von Lieferantenerklärungen, aktuelles Wissen zum Warenursprung und zu den Präferenzabkommen der EU und die fehlerfreie Antragstellung.

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