Zoll: Fragebogen für zollrechtliche Bewilligungen seit 1. Juni aktualisiert
Die Zollverwaltung hat den Fragebogen für zollrechtliche Bewilligungen umfassend überarbeitet. Die neue Fassung ist seit dem 1. Juni 2026 für sämtliche im Fragebogen genannten zollrechtlichen Bewilligungen im Rahmen von Antrags- und Überwachungsverfahren (Monitoring) verbindlich anzuwenden.
Sind Antragsverfahren, die bereits laufen, von der Umstellung betroffen?
Auch künftig ist der überarbeitete Fragebogen in sechs Teile gegliedert:
Teil I: Allgemeine Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens
Teil II: Informationen über das Unternehmen und Einhaltung der zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften
Teil III: Buchführungs- und Logistiksystem
Teil IV: Zahlungsfähigkeit
Teil V: Praktische oder berufliche Befähigungen
Teil VI: Sicherheitsanforderungen
Bereits laufende Antragsverfahren sind von der Umstellung nicht betroffen. Sie werden nach den bisherigen Vorgaben fortgeführt.
Anpassung an neue Datenerfordernisse
In der neuen Fassung ist bei vielen Bewilligungen die Steuer-ID des relevanten Personenkreises sowie das zuständige Finanzamt anzugeben.
Steuer-ID: Was kommt auf Bewilligungsinhaber zu?
Hintergrund der Anpassung an neue Datenerfordernisse ist die bereits vorher angekündigte Erhebung und Verarbeitung der Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) als wesentliche Neuerung.
Für die meisten der im Fragebogen aufgeführten Bewilligungen müssen künftig die Steuer-ID der betroffenen Personen sowie das zuständige Finanzamt angegeben werden.
Diese Anforderung basiert auf den im März 2026 veröffentlichten Informationen zur Umsetzung von Artikel 24 UZK-DVO (siehe HZA-News vom 16.04.2026).
Bei der Einreichung des neuen Fragebogens im Rahmen der Überwachung (Monitoring) müssen die Steuer-ID und das Finanzamt derzeit noch nicht angegeben werden.
sd
Unsere Empfehlungen:
Zollrechtliche Bewilligungen ermöglichen es Unternehmen, bestimmte Zollverfahren zu vereinfachen und effizienter abzuwickeln. Die Zollbehörden erteilen sie nur, wenn festgelegte Voraussetzungen wie Zuverlässigkeit, ordnungsgemäße Geschäftsprozesse und ausreichende Fachkenntnisse erfüllt sind.
Unsere Experten vermitteln Ihnen gerne die notwendigen Fachkenntnisse, um zollrechtliche Bewilligungen zu erhalten. In den Seminaren und Webinaren der Hamburger Zollakademie werden unter anderem die Themen AEO, vereinfachte Verfahren und besondere Verfahren wie Veredelung und Zolllager behandelt.
