Exportkontrolle: 21. Sanktionspaket gegen Russland in Kraft
Die Europäische Kommission hat das 21. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Mit der Verordnung (EU) 2026/1848 wurden die Sanktionen angepasst. Sie ist am 24. Juli 2026 in Kraft getreten. Die neuen Maßnahmen betreffen insbesondere die Bereiche Energie, Finanzdienstleistungen einschließlich Kryptowährungen, Handel sowie den russischen militärisch-industriellen Komplex.
Wie verschärft die EU den Druck auf Russlands Energieexporte?
Die EU verschärft ihre Maßnahmen gegen russische Öl- und LNG-Exporte. Die automatische Anpassung der Ölpreisobergrenze wird bis Juli 2027 ausgesetzt. Damit bleibt die Obergrenze von 44,10 US-Dollar je Barrel unverändert bestehen. Weitere russische Häfen und Flughäfen unterliegen nun einem Transaktionsverbot. Das Verbot wird außerdem auf Raffinerien ausgeweitet, die russisches Rohöl verarbeiten. Darüber hinaus gelten neue Vorgaben für LNG-Tanker und Terminaldienstleistungen. Auch die Sanktionen gegen die russische Schattenflotte und beteiligte Ölhändler werden ausgeweitet.
Welche neuen Finanz- und Kryptosanktionen gelten?
Inzwischen unterliegen mehr als 100 russische Banken Transaktionsverboten. Gleichzeitig verschärft die EU die Maßnahmen gegen Krypto-Dienstleister und Plattformen, die Sanktionsumgehungen ermöglichen. Das bestehende Verbot wird ausgeweitet: Russischen Staatsangehörigen ist es untersagt, Unternehmen, die Krypto-Asset-Dienstleistungen anbieten, zu besitzen oder zu kontrollieren sowie deren Leitungsorganen anzugehören.
Wie stärkt die EU den Schutz europäischer Unternehmen?
EU-Unternehmen sollen besser gegen missbräuchliche Gerichtsverfahren und rechtswidrige russische Urteile geschützt werden, die als Reaktion auf EU-Sanktionen eingesetzt werden. Entsprechende russische Urteile werden in den Mitgliedstaaten weder anerkannt noch vollstreckt.
Welche weiteren Handels- und Sanktionsmaßnahmen kommen hinzu?
Die EU hat zudem die Ausfuhrverbote erweitert. Betroffen sind unter anderem bestimmte Metallpulver und Legierungen, die im russischen Luft- und Raumfahrtsektor sowie in der Drohnenproduktion verwendet werden. Auch für verwandte Technologien, etwa Störgeräte, gelten neue Beschränkungen. Darüber hinaus wurden die Einfuhrverbote insbesondere im Bereich der Metallerzimporte ausgeweitet.
Zusätzlich werden 51 Unternehmen und Organisationen, die den russischen militärisch-industriellen Komplex unterstützen oder Sanktionsumgehungen ermöglichen, mit gezielten Handelsbeschränkungen belegt. Darüber hinaus nimmt die EU 48 Personen und 170 Organisationen neu in ihre Sanktionslisten auf. Auch das Belarus-Sanktionsregime wird entsprechend verschärft.
sd
Unsere Empfehlungen:
Trotz der neuen Sanktionsmaßnahmen sind wirtschaftliche Aktivitäten mit Russland und Belarus grundsätzlich weiterhin zulässig. Allerdings gelten dafür strenge und komplexe Rahmenbedingungen, die Unternehmen unbedingt kennen müssen!
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Russland- und Belarus-Sanktionen der EU
