13.08.2026

Zoll: EU stärkt Partnerschaft mit Andorra und San Marino

Zoll: EU stärkt Partnerschaft mit Andorra und San Marino

Der Rat der Europäischen Union hat am 16. Juli 2026 die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der EU und Andorra sowie San Marino genehmigt. Dabei handelt es sich um ein umfassendes Assoziierungsabkommen, das mehrere Politikbereiche abdeckt.

Welche Regelungen enthält das Assoziierungsabkommen?

Kernpunkt ist die schrittweise Einbindung Andorras und San Marinos in den erweiterten, homogenen EU-Binnenmarkt. Dabei verpflichten sich beide Länder zur Anwendung wesentlicher EU-Regeln sowie zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen.

Auch der Bereich der Finanzdienstleistungen ist Bestandteil der Vereinbarung. Der Zugang zum EU-Binnenmarkt soll hier schrittweise erfolgen und ist an eine erfolgreiche Bewertung der jeweiligen Regulierungs- und Aufsichtsstrukturen geknüpft.

Darüber hinaus umfasst das Abkommen weitere Kooperationsfelder wie Forschung und Entwicklung, Bildung, Umwelt, Verbraucherschutz und regionale Zusammenarbeit.

Wie sehen die nächsten Schritte aus?

Nach der Unterzeichnung muss das Europäische Parlament dem Abkommen noch zustimmen. Erst dann kann das Abkommen endgültig abgeschlossen werden.

Wie kam das Assoziierungsabkommen mit Andorra und San Marino zustande?

Die Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen reichen bis ins Jahr 2015 zurück. Damals nahm die Europäische Kommission auf Grundlage eines Mandats des Rates Gespräche mit Andorra, Monaco und San Marino auf. Während die Verhandlungen mit Monaco im September 2023 ausgesetzt wurden, erzielten die EU, Andorra und San Marino bereits im Dezember 2023 eine Einigung.

Im April 2024 leitete die Kommission anschließend die notwendigen Schritte für die Unterzeichnung, die vorläufige Anwendung und den Abschluss des Abkommens ein. Die HZA berichtete in ihrer News am 12. Juni 2024.

sd

Unsere Empfehlungen:

Andorra und San Marino sind keine Mitglieder der Europäischen Union, aber wirtschaftlich eng mit ihr verbunden. Beide Kleinstaaten nutzen den Euro und sind bereits über Zollunionen eng in den europäischen Warenverkehr eingebunden. Eine umfassende Teilnahme am EU-Binnenmarkt besteht bislang jedoch nicht. Das neue Assoziierungsabkommen soll diese Beziehungen deutlich vertiefen: Andorra und San Marino sollen einen weitreichenden Zugang zum EU-Binnenmarkt erhalten und im Gegenzug die dafür maßgeblichen EU-Regeln und Standards übernehmen. Die Zusammenarbeit würde damit künftig weit über den bisherigen Warenhandel hinausreichen.

Die besonderen Handelsbeziehungen der EU mit Andorra und San Marino verdeutlichen die Bedeutung der korrekten Anwendung von Zoll-, Ursprungs- und Präferenzregelungen im internationalen Warenverkehr. Die EU unterhält mit zahlreichen Partnerstaaten Abkommen, die Zollvergünstigungen ermöglichen und Unternehmen somit Wettbewerbsvorteile bieten können. In dem Seminar „Praxiswissen Warenursprung und Präferenzen“ der Hamburger Zollakademie vermitteln Ihnen unser Experte praxisnah, wie Sie den Warenursprung ermitteln, die jeweiligen Ursprungsregeln anwenden und die erforderlichen Nachweise korrekt führen.

Praxiswissen Warenursprung und Präferenzen

Vereinfachungen im Präferenzrecht - Ermächtigter Ausführer und REX

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