Exportkontrolle: EU stärkt Verteidigungsindustrie mit neuen Regeln
Am 9. Oktober 2026 hat der Rat der Europäischen Union mehrere Rechtsakte zur Vereinfachung von Vorschriften im Verteidigungsbereich verabschiedet. Das sogenannte Omnibus-V-Paket soll Genehmigungsverfahren beschleunigen und die Beschaffung von Verteidigungsgütern erleichtern.
Welche Änderungen sieht das Omnibus-V-Paket vor?
Für Projekte zur Verteidigungsbereitschaft wird eine maximale Verfahrensdauer von 102 Arbeitstagen festgelegt. Die Frist betrifft Genehmigungsverfahren für Projekte zur Verteidigungsbereitschaft, nicht pauschal exportkontrollrechtliche Genehmigungen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Entscheidung, gilt der Genehmigungsantrag grundsätzlich als stillschweigend genehmigt. Die Mitgliedstaaten können unter anderem bei einer schwerwiegenden Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die nationale Sicherheit Ausnahmen vorsehen.
Darüber hinaus werden die Schwellenwerte für Vergabeverfahren im Verteidigungsbereich angehoben. Vorgesehen sind außerdem Erleichterungen bei der gemeinsamen Auftragsvergabe, eine De-minimis-Regelung für Vertragsänderungen sowie mehr Flexibilität bei Rahmenvereinbarungen. Weitere Vereinfachungen betreffen die Verbringung von Verteidigungsgütern zwischen den EU-Mitgliedstaaten.
Zudem werden die administrativen Anforderungen im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) reduziert. Kleine und mittlere Unternehmen sollen dabei unter anderem von verbesserten Förderbedingungen profitieren.
Welche neuen Allgemeingenehmigungen sind vorgesehen?
Für die Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb der EU werden zwei neue verpflichtende allgemeine Verbringungsgenehmigungen eingeführt. Eine betrifft Verbringungen zwischen zertifizierten Lieferanten und Empfängern, die andere Verbringungen im Rahmen einer Industriepartnerschaft innerhalb der EU.
Wie geht es im Gesetzgebungsverfahren weiter?
Die Gesetzgebungsakte werden in den kommenden Tagen im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie treten am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
sd
Unsere Empfehlungen:
Unternehmen, die bislang überwiegend im zivilen Bereich tätig waren und in den Verteidigungssektor einsteigen möchten, müssen sich ebenfalls mit den exportkontrollrechtlichen Anforderungen auseinandersetzen. Die geplanten Vereinfachungen innerhalb der EU ändern daran nichts. Die einschlägigen Vorschriften sind weiterhin zu beachten - auch von Führungskräften in Unternehmen.
Gerade beim Einstieg in den Verteidigungssektor ist die korrekte Güterklassifizierung von zentraler Bedeutung. Unternehmen müssen prüfen, ob ihre Produkte als Dual-Use-Güter oder Rüstungsgüter eingestuft werden und welche exportkontrollrechtlichen Anforderungen sich daraus ergeben. Im Seminar „Die Güterklassifizierung in der Exportkontrolle“ der Hamburger Zollakademie lernen Sie, wie Sie Güter systematisch klassifizieren und mögliche Genehmigungspflichten erkennen.
Die Güterklassifizierung in der Exportkontrolle
Zoll und Exportkontrolle in der Luft- und Raumfahrtindustrie
