Praxiswissen Energiesteuerrecht

Rechtspraxis, Steuerentlastung und -befreiung, Hinweise zu Compliance

Praxisseminar, 1-tägig, 09:00 bis 16:30 Uhr

Die Energiesteuer stellt die größte Einnahmequelle im Bereich der Verbrauchsteuern für den Bundeshaushalt dar; ca. 40 Milliarden EUR fließen jährlich in den Bundeshaushalt. Zu den energiesteuerpflichtigen Erzeugnissen zählen nicht nur die klassischen Mineralöle, sondern u.a. auch Erdgas, Flüssiggas und Kohle sowie eine Vielzahl weiterer Energieerzeugnisse wie Bioethanol, Biodiesel und Wasserstoff.

Das Seminar führt zunächst in den europarechtlichen Hintergrund des Energiesteuerrechts, die Energiesteuerrichtlinie, ein, die zur Auslegung des Gesetzes häufig herangezogen werden muss. Es folgt dann ein Überblick über Aufbau und Inhalt des Energiesteuergesetzes samt Durchführungsverordnung und den – in der Praxis wichtigen – Dienstvorschriften, deren Einhaltung für die Zollbehörden verbindlich ist.

Anhand praxisnaher Fallkonstellationen wird sodann das Energiesteuergesetz dargestellt. Im Energiesteuerrecht sind verschiedene Steuerentstehungstatbestände vorgesehen. Anmeldung und Fälligkeit der Steuer richten sich nach dem jeweiligen Entstehungstatbestand. Regelmäßig entsteht die Steuer mit der Entfernung des Energieerzeugnisses aus dem Steuerlager (häufig einer Raffinerie).

Steuerentlastungs- und -befreiungstatbestände senken die Steuerlast – mitunter vollständig. Das Energiesteuerrecht sieht gleich eine Vielzahl von Begünstigungen vor, z.B. für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, für Stromerzeugungs- und KWK-Anlagen, für industrielle und chemische Prozesse, Agrar- und Biodiesel, etc.

Das Seminar schließt mit Hinweisen zur Compliance im Energiesteuerbereich und der Erörterung praxisrelevanter Fallkonstellationen.

Inhalt

  • Einführung
    • Die Energiesteuerrichtlinie
    • Der systematische Aufbau des Energiesteuergesetzes mit Durchführungsverordnung und Dienstvorschriften
  • Allgemeines
    • Steuergebiet
    • Definition der Energieerzeugnisse
    • Steuertarif
  • Steueraussetzung und -entstehung
  • Steuerlager
  • Steuerentlastung und -befreiung
    • KWK- und Stromerzeugungsanlagen
    • Unternehmen des Produzierenden Gewerbes
  • Energiesteuer und Compliance

Tagesablauf

ab 8:45 Uhr

Empfang

9:00 Uhr

Beginn des Seminars

10:45 Uhr - 11:00 Uhr

Tee- und Kaffeepause

12:30 Uhr - 13:30 Uhr

Gemeinsames Mittagessen

15:00 Uhr - 15:15 Uhr

Tee- und Kaffeepause

ca. 16:30 Uhr

Ende des Seminars und Austeilung der Teilnehmerzertifikate

Alle Personen, die mit Energieerzeugnissen umgehen.

Vorkenntnisse des Verbrauchsteuerrechts sind für das Verständnis hilfreich, aber nicht erforderlich. Das Seminar ist auch für Personen geeignet, die bereits praktische Erfahrung im Umgang mit Energieerzeugnissen haben und diese durch Hintergrundwissen vertiefen möchten.

27.03.2024
Reinhart Rüsken

Reinhart Rüsken

Reinhart Rüsken ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Blomstein und auf das Zoll- und Verbrauchsteuerrecht spezialisiert. Vor seiner derzeitigen anwaltlichen Tätigkeit in Berlin war er Richter am Bundesfinanzhof und langjähriges Mitglied des vor allem für Zoll- und Verbrauchsteuersachen zuständigen VII. Senats.

Reinhart Rüsken hatte nach dem Studium der Theologie und der Rechtswissenschaften seine berufliche Laufbahn als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Fachplanungsrecht begonnen, bevor er Richter am Verwaltungsgericht Hamburg und später Mitglied im Zollsenat des Finanzgerichts Hamburg wurde. Es folgte eine Tätigkeit im Sächsischen Staatsministerium der Justiz, wo er u.a. für das Verwaltungs- und Verfassungsrecht zuständig sowie Vorsitzender des Normprüfungsausschusses war, bis er 1995 zum Richter am Bundesfinanzhof gewählt wurde.

Reinhart Rüsken ist Schriftleiter der Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern (ZfZ), Herausgeber des Zollrechts-Kommentars von Dorsch und betreut in dem Kommentar zur Abgabenordnung von Klein zahlreiche Vorschriften des Abgabeverwaltungsrechts.

17.07.2024
Reinhart Rüsken

Reinhart Rüsken

Reinhart Rüsken ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Blomstein und auf das Zoll- und Verbrauchsteuerrecht spezialisiert. Vor seiner derzeitigen anwaltlichen Tätigkeit in Berlin war er Richter am Bundesfinanzhof und langjähriges Mitglied des vor allem für Zoll- und Verbrauchsteuersachen zuständigen VII. Senats.

Reinhart Rüsken hatte nach dem Studium der Theologie und der Rechtswissenschaften seine berufliche Laufbahn als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Fachplanungsrecht begonnen, bevor er Richter am Verwaltungsgericht Hamburg und später Mitglied im Zollsenat des Finanzgerichts Hamburg wurde. Es folgte eine Tätigkeit im Sächsischen Staatsministerium der Justiz, wo er u.a. für das Verwaltungs- und Verfassungsrecht zuständig sowie Vorsitzender des Normprüfungsausschusses war, bis er 1995 zum Richter am Bundesfinanzhof gewählt wurde.

Reinhart Rüsken ist Schriftleiter der Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern (ZfZ), Herausgeber des Zollrechts-Kommentars von Dorsch und betreut in dem Kommentar zur Abgabenordnung von Klein zahlreiche Vorschriften des Abgabeverwaltungsrechts.

07.11.2024
Reinhart Rüsken

Reinhart Rüsken

Reinhart Rüsken ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Blomstein und auf das Zoll- und Verbrauchsteuerrecht spezialisiert. Vor seiner derzeitigen anwaltlichen Tätigkeit in Berlin war er Richter am Bundesfinanzhof und langjähriges Mitglied des vor allem für Zoll- und Verbrauchsteuersachen zuständigen VII. Senats.

Reinhart Rüsken hatte nach dem Studium der Theologie und der Rechtswissenschaften seine berufliche Laufbahn als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Fachplanungsrecht begonnen, bevor er Richter am Verwaltungsgericht Hamburg und später Mitglied im Zollsenat des Finanzgerichts Hamburg wurde. Es folgte eine Tätigkeit im Sächsischen Staatsministerium der Justiz, wo er u.a. für das Verwaltungs- und Verfassungsrecht zuständig sowie Vorsitzender des Normprüfungsausschusses war, bis er 1995 zum Richter am Bundesfinanzhof gewählt wurde.

Reinhart Rüsken ist Schriftleiter der Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern (ZfZ), Herausgeber des Zollrechts-Kommentars von Dorsch und betreut in dem Kommentar zur Abgabenordnung von Klein zahlreiche Vorschriften des Abgabeverwaltungsrechts.

Anreise

Öffentliche Verkehrsmittel

Die HZA Hamburger Zollakademie liegt zentral zu den U-/S-Bahn und Bus-Stationen am Hauptbahnhof. Vom Hauptbahnhof sind es ca. 5 Minuten Fußweg zu uns.
Am einfachsten finden Sie Ihren schnellsten Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln über die Seite des HVV.

Vom Flughafen

Auch vom Flughafen können Sie mit der S-Bahn (S1) bis zum Hauptbahnhof fahren. Ein Taxi kostet unter „normalen“ Verkehrsumständen ca. 29,00 € (Fahrtzeit ca. 30 Min.).

Mit dem Auto

Die HZA Hamburger Zollakademie befindet sich in der Innenstadt. Hier finden Sie leider keine einzelnen Parkplätze an den Straßen, sodass wir Ihnen die umliegenden Parkhäuser empfehlen möchten.

Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt und freuen uns, Sie bald in der HZA Hamburger Zollakademie begrüßen zu dürfen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Parkplatzempfehlungen Hamburg (PDF)

Hotelempfehlungen

Sollten Sie für Ihren Aufenthalt in Hamburg ein Hotel benötigen, haben wir Ihnen ein paar Hotels in der Nähe der HZA zusammengestellt.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Hotelempfehlungen Hamburg (PDF)

Hinweis

Als unser Seminarteilnehmer haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre speziellen Fach- und Praxisfragen vor dem Seminarbeginn zuzusenden. Diese wird der Referent dann gern im Seminar oder in der Pause mit Ihnen besprechen. Bitte senden Sie uns Ihre Fragen bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn über die Antwortfunktion Ihrer Anmeldebestätigung, damit wir Ihre Fragen dem Seminar zuordnen können.

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* Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und beinhaltet eine umfangreiche digitale Seminarunterlage, ein Teilnehmerzertifikat, Kaffee-/Teepausen sowie ein gemeinsames Mittagessen. Der dritte und alle weiteren Teilnehmer, die aus einem Unternehmen an demselben Termin teilnehmen, erhalten einen Rabatt in Höhe von 10% auf die Teilnahmegebühr. Rabatte sind nicht kumulierbar.

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