Praxiswissen Stromsteuer

Verfahren, Steuerbefreiungen, -ermäßigungen und -entlastungen

Praxisseminar, 0,5-tägig, 09:00 bis 12:30 Uhr

Das Stromsteuerrecht regelt die Voraussetzungen, unter denen die Entnahme von Strom der Besteuerung unterliegt. Die Stromsteuer ist als Verbrauchsteuer ausgestaltet und hat im Jahr 2020 ein Steueraufkommen von 6,6 Milliarden Euro generiert. 

Unser Experte stellt Ihnen die relevanten Regelungen des Stromsteuerrechts für Ihre tägliche Praxis anschaulich dar. 

Zunächst werden Sie in die Grundzüge der Verbrauchsteuer und in die wesentlichen Begrifflichkeiten eingeführt. Im Folgenden stellt unser Experte Ihnen das aktuelle Stromsteuergesetz und die wesentlichen Verfahrensanforderungen aus der Stromsteuerverordnung praxisnah dar. Im Fokus stehen hierbei neben der Entstehung der Stromsteuer insbesondere die aktuell möglichen Steuererleichterungen. Denn die im Stromsteuergesetz vorgesehenen Privilegierungen sind in der Praxis von entscheidender Bedeutung, um eine Steuerlast zu senken oder um ganz von ihr befreit zu werden. 

Besondere praktische Bedeutung kommt im Stromsteuerrecht dem Energie-Contracting zu. Unser Experte stellt Ihnen die wichtigsten Contracting-Konstellationen anhand von typischen Praxisfällen dar. 

Im Rahmen der Darstellung des Stromsteuergesetzes geht unser Experte auf die aktuelle Gesetzgebung sowie auf die wichtigsten Fälle der Rechtsprechung ein, um Ihnen ihre Auswirkungen auf die Praxis darzustellen.

Inhalt

  • Einführung
    • Stromsteuer als Verbrauchsteuer
    • Zweck und Begrifflichkeiten
  • Grundlagen der Strombesteuerung
    • Gesetzessystematik
    • Entstehung der Stromsteuer
      • Entnahme durch den Letztverbraucher
      • Entnahme durch den Versorger zum Selbstverbrauch
      • Entnahme durch den Eigenerzeuger
    • Steueranmeldung und Antragsverfahren
    • Ausnahmen von der Besteuerung mit jeweiligen Antragserfordernissen
      • Steuerbefreiungen
      • Steuerermäßigungen
      • Erlass, Erstattung oder Vergütung der Steuer
    • Energie-Contracting
  • Aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung
    • Relevante Änderungen des StromStG und der StromStV
    • Praxisrelevante Fälle des BFH

Tagesablauf

ab 08:45

9:00 Uhr

Empfang geöffnet

Start des Seminars

11:15 Uhr - 11:30 Uhr

Tee- und Kaffeepause

ca. 12:30 Uhr

Ende des Seminars

Das Seminar richtet sich insbesondere an Mitarbeiter von Unternehmen, die Strom herstellen, verarbeiten oder vertreiben. Daneben kann das Seminar auch Mitarbeitern der Verwaltung zur Vertiefung bereits vorhandener Kenntnisse durch Hintergrundwissen dienen.

Vorkenntnisse des Verbrauchsteuerrechts sind für das Verständnis hilfreich, aber nicht erforderlich.

18.07.2024
Reinhart Rüsken

Reinhart Rüsken

Reinhart Rüsken ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Blomstein und auf das Zoll- und Verbrauchsteuerrecht spezialisiert. Vor seiner derzeitigen anwaltlichen Tätigkeit in Berlin war er Richter am Bundesfinanzhof und langjähriges Mitglied des vor allem für Zoll- und Verbrauchsteuersachen zuständigen VII. Senats.

Reinhart Rüsken hatte nach dem Studium der Theologie und der Rechtswissenschaften seine berufliche Laufbahn als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Fachplanungsrecht begonnen, bevor er Richter am Verwaltungsgericht Hamburg und später Mitglied im Zollsenat des Finanzgerichts Hamburg wurde. Es folgte eine Tätigkeit im Sächsischen Staatsministerium der Justiz, wo er u.a. für das Verwaltungs- und Verfassungsrecht zuständig sowie Vorsitzender des Normprüfungsausschusses war, bis er 1995 zum Richter am Bundesfinanzhof gewählt wurde.

Reinhart Rüsken ist Schriftleiter der Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern (ZfZ), Herausgeber des Zollrechts-Kommentars von Dorsch und betreut in dem Kommentar zur Abgabenordnung von Klein zahlreiche Vorschriften des Abgabeverwaltungsrechts.

08.11.2024
Reinhart Rüsken

Reinhart Rüsken

Reinhart Rüsken ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Blomstein und auf das Zoll- und Verbrauchsteuerrecht spezialisiert. Vor seiner derzeitigen anwaltlichen Tätigkeit in Berlin war er Richter am Bundesfinanzhof und langjähriges Mitglied des vor allem für Zoll- und Verbrauchsteuersachen zuständigen VII. Senats.

Reinhart Rüsken hatte nach dem Studium der Theologie und der Rechtswissenschaften seine berufliche Laufbahn als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Fachplanungsrecht begonnen, bevor er Richter am Verwaltungsgericht Hamburg und später Mitglied im Zollsenat des Finanzgerichts Hamburg wurde. Es folgte eine Tätigkeit im Sächsischen Staatsministerium der Justiz, wo er u.a. für das Verwaltungs- und Verfassungsrecht zuständig sowie Vorsitzender des Normprüfungsausschusses war, bis er 1995 zum Richter am Bundesfinanzhof gewählt wurde.

Reinhart Rüsken ist Schriftleiter der Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern (ZfZ), Herausgeber des Zollrechts-Kommentars von Dorsch und betreut in dem Kommentar zur Abgabenordnung von Klein zahlreiche Vorschriften des Abgabeverwaltungsrechts.

Anreise

Öffentliche Verkehrsmittel

Die HZA Hamburger Zollakademie liegt zentral zu den U-/S-Bahn und Bus-Stationen am Hauptbahnhof. Vom Hauptbahnhof sind es ca. 5 Minuten Fußweg zu uns.
Am einfachsten finden Sie Ihren schnellsten Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln über die Seite des HVV.

Vom Flughafen

Auch vom Flughafen können Sie mit der S-Bahn (S1) bis zum Hauptbahnhof fahren. Ein Taxi kostet unter „normalen“ Verkehrsumständen ca. 29,00 € (Fahrtzeit ca. 30 Min.).

Mit dem Auto

Die HZA Hamburger Zollakademie befindet sich in der Innenstadt. Hier finden Sie leider keine einzelnen Parkplätze an den Straßen, sodass wir Ihnen die umliegenden Parkhäuser empfehlen möchten.

Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt und freuen uns, Sie bald in der HZA Hamburger Zollakademie begrüßen zu dürfen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Parkplatzempfehlungen Hamburg (PDF)

Hotelempfehlungen

Sollten Sie für Ihren Aufenthalt in Hamburg ein Hotel benötigen, haben wir Ihnen ein paar Hotels in der Nähe der HZA zusammengestellt.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Hotelempfehlungen Hamburg (PDF)

Hinweis

Als unser Seminarteilnehmer haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre speziellen Fach- und Praxisfragen vor dem Seminarbeginn zuzusenden. Diese wird der Referent dann gern im Seminar oder in der Pause mit Ihnen besprechen. Bitte senden Sie uns Ihre Fragen bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn über die Antwortfunktion Ihrer Anmeldebestätigung, damit wir Ihre Fragen dem Seminar zuordnen können.

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18.07.2024, 09:00 - 12:30 Uhr
Hamburg
€ 385,00 zzgl. MwSt. *
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08.11.2024, 09:00 - 12:30 Uhr
Hamburg
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* Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und beinhaltet eine umfangreiche digitale Seminarunterlage, ein Teilnehmerzertifikat sowie Kaffee-/Teepausen. Der dritte und alle weiteren Teilnehmer, die aus einem Unternehmen an demselben Termin teilnehmen, erhalten einen Rabatt in Höhe von 10% auf die Teilnahmegebühr. Rabatte sind nicht kumulierbar.

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