Zollwertermittlung für die Automobilindustrie und Zulieferer

Besonderheiten, typische Fehlerquellen

Praxisseminar, 2-tägig

Die Automobilindustrie hat in Deutschland eine hohe Bedeutung, führende Automobilhersteller und Zulieferer haben ihren Sitz hier. Dies führt zu unzähligen Einfuhren von bereits produzierten Fahrzeugen sowie Herstell- und Ersatzteilen. Entwicklungen werden an verschiedenen Standorten weltweit - oftmals in Kooperation zwischen den Automobilherstellern und den Zulieferanten - vorgenommen und in diesem Rahmen Prototypen geliefert.

Die Ermittlung der zutreffenden Zollwerte dieser Produkte stellt eine große Herausforderung für die Mitarbeiter in den Unternehmen dar: 

  • Welche Kosten sind bei der Zollwertermittlung zu berücksichtigen?
  • Sind diese Kosten ggf. schon in den Warenpreisen, insbesondere Verrechnungspreisen, enthalten?
  • Wie sind eingeführte Prototypen zu bewerten?
  • Von welchen Abteilungen im Unternehmen benötigt man welche Informationen, um Zollwerte richtig und optimal zu berechnen?
  • Hat die zunehmende Bedeutung von „Function on demand“ einen Einfluss auf den Zollwert?
  • Welchen Einfluss hat eine nachträgliche Änderung der Produktionsmenge, der Preise oder gar ein Produktionsabbruch auf den Zollwert bereits eingeführter Waren?

Bei der Zollwertermittlung ist es wichtig, dass alle einzubeziehenden Kosten berücksichtigt werden, um spätere Korrekturen im Rahmen von Zollprüfungen sowie Bußgeld- und Strafverfahren zu vermeiden. Um auf der anderen Seite auch keine Kosten miteinzubeziehen, die nicht hineingehören, sind eine geschickte Gestaltung der Verträge und die Kenntnis über mögliche Erstattungstatbestände notwendig.

Anhand von zahlreichen Praxisbeispielen stellt Ihnen unser Experte die oben genannten Themen anschaulich dar und beantwortet Ihre Fragen. Ebenfalls erfahren Sie, wie Zuschlagsätze für Entwicklungs- und Werkzeugkosten, Lizenzgebühren und Beförderungskosten berechnet werden können und in welchen Fällen Erstattungsmöglichkeiten gegeben sind.

Inhalt

  • Behandlung von Konzernverrechnungspreisen bei der Zollwertermittlung; Erkenntnisse aus Verrechnungspreisdokumentationen
  • Behandlung von nachträglichen Preisanpassungen
  • Möglichkeiten der nachträglichen Reduzierung von Zollwerten wegen Schadhaftigkeit, Beschädigungen sowie Änderungen der Lieferbedingungen und/oder Beförderungsart
  • Behandlung von eingeführter und beigestellter Software
  • Behandlung von Kosten
    • Abbruchkosten
    • Kosten für Werbung, Sponsoring und Vertriebsunterstützung
    • Freischaltgebühren („Function on demand“)
    • Werkzeug- und Entwicklungskosten sowie Lizenzgebühren
    • Aufteilung von Beförderungskosten, neuer Ort des Verbringens im Seeverkehr
  • Bewertung von eingeführten Prototypen
  • Möglichkeit der Zollbefreiung für Erprobungswaren
  • Ermittlung von Zuschlagsätzen
  • Möglichkeit des Abschlusses von Vereinbarungen mit der Zollverwaltung

 

Tagesablauf

1. Tag

ab 08:45 Uhr

Empfang

9:00 Uhr

Beginn des Seminars

11:00 Uhr - 11:15 Uhr

Tee- und Kaffeepause

12:30 Uhr - 13:30 Uhr

Gemeinsames Mittagessen

15:00 Uhr - 15:15 Uhr

Tee- und Kaffeepause

ca. 16:30 Uhr

Ende des 1. Tages

2. Tag

9:00 Uhr

Beginn des Seminars

10:45 Uhr - 11:00 Uhr

Tee- und Kaffeepause

12:30 Uhr - 13:30 Uhr

Gemeinsames Mittagessen

15:30 Uhr - 15:45 Uhr

Tee- und Kaffeepause

ca. 17:00 Uhr

Ende des Seminars und Austeilung der Teilnehmerzertifikate

Das Seminar richtet sich vorwiegend an Leiter und Mitarbeiter der Zoll- und Einkaufsabteilungen von Automobilherstellern und Zulieferanten sowie an Speditionen und sonstigen Dienstleister. Angesprochen sind auch Geschäftsführer sowie Mitarbeiter in Compliance-Abteilungen dieser Unternehmen.

Vorkenntnisse im Zollrecht werden vorausgesetzt.

16.11.2023
Stefan Vonderbank

Stefan Vonderbank

Stefan Vonderbank ist Diplom-Finanzwirt (FH). Er ist u.a. Mitherausgeber der Kommentierung Müller-Eiselt/Vonderbank, EG-Zollrecht, Autor des Buches „Zollwert – von der Theorie zur Praxis“ (Mendel Verlag) sowie Autor zahlreicher Fachaufsätze zum Zollwertrecht.

Anreise

Öffentliche Verkehrsmittel

Die HZA Hamburger Zollakademie liegt zentral zu den U-/S-Bahn und Bus-Stationen am Hauptbahnhof. Vom Hauptbahnhof sind es ca. 5 Minuten Fußweg zu uns.
Am einfachsten finden Sie Ihren schnellsten Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln über die Seite des HVV.

Vom Flughafen

Auch vom Flughafen können Sie mit der S-Bahn (S1) bis zum Hauptbahnhof fahren. Ein Taxi kostet unter „normalen“ Verkehrsumständen ca. 29,00 € (Fahrtzeit ca. 30 Min.).

Mit dem Auto

Die HZA Hamburger Zollakademie befindet sich in der Innenstadt. Hier finden Sie leider keine einzelnen Parkplätze an den Straßen, sodass wir Ihnen die umliegenden Parkhäuser empfehlen möchten.

Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt und freuen uns, Sie bald in der HZA Hamburger Zollakademie begrüßen zu dürfen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Parkplatzempfehlungen Hamburg (PDF)

Hotelempfehlungen

Sollten Sie für Ihren Aufenthalt in Hamburg ein Hotel benötigen, haben wir Ihnen ein paar Hotels in der Nähe der HZA zusammengestellt.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Hotelempfehlungen Hamburg (PDF)

"Hr. Vonderbank geht auf jeden Beitrag ein und erklärt jedes Thema hervorragend an Beispielen." Luca Bunn, Zollmanagement und Richtlinien, ZF Friedrichshafen AG, Schweinfurt.

Hinweis

Als unser Seminarteilnehmer haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre speziellen Fach- und Praxisfragen vor dem Seminarbeginn zuzusenden. Diese wird der Referent dann gern im Seminar oder in der Pause mit Ihnen besprechen. Bitte senden Sie uns Ihre Fragen bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn über die Antwortfunktion Ihrer Anmeldebestätigung, damit wir Ihre Fragen dem Seminar zuordnen können.

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16.11.2023
Hamburg
€ 1.099,00 zzgl. MwSt. *
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* Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und beinhaltet eine umfangreiche Seminarunterlage, ein Teilnehmerzertifikat, Kaffee-/Teepausen sowie zwei gemeinsame Mittagessen. Der dritte und alle weiteren Teilnehmer, die aus einem Unternehmen an demselben Termin teilnehmen, erhalten einen Rabatt in Höhe von 10% auf die Teilnahmegebühr. Rabatte sind nicht kumulierbar.

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